Landesrechnungshof Kärnten
Landesrechnungshof prüfte Erhalt der Landesstraßen

Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Erhaltung der Landesstraßen in Kärnten. | Foto: Pixabay/EsbenS
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Der Kärntner Landesrechnungshof (LRH) überprüfte die Erhaltung der Landesstraßen. Empfehlungen: Straßenzustand objektiv bewerten, Dringlichkeit von Sanierungen einheitlich berechnen und bei Baumaßnahmen stärker an dieser Dringlichkeit orientieren.  

KÄRNTEN. Was der Landesrechnungshof (LRH) feststellte: Bedienstete des Landes bewerten den Zustand von Landesstraßen weniger durch Messungen als durch Beobachtungen. Oberflächenschäden würden etwa beurteilt, indem Erschütterungen während der Fahrt bewertet werden. Doch das könnten unterschiedliche Personen jeweils anders einschätzen und auch das jeweilige Fahrzeug beeinflusst die Wahrnehmung. 

Ratschlag: Zustandsbewertungen dokumentieren

Die Griffigkeit der Fahrbahn werde nicht beurteilt, kritisiert der LRH und empfiehlt, auch dieses Kriterium einfließen zu lassen. Die Zustandsbewertungen dokumentiere man auch nicht, daher seien sie nicht nachvollziehbar. 
Der LRH bewertete selbst 65 zufällig ausgewählte Straßenabschnitte im Jahr 2016. Bei einem Drittel davon war das Ergebnis ein anderes als bei der Landes-Bewertung (Bewertung 2014). Es fiel auch auf, dass das Land manche Straßenabschnitte später nochmal besser bewertete als zuvor – obwohl keine Sanierung erfolgt war. LRH-Direktor Günter Bauer rät: "Um die Zustandsbewertungen objektiv durchzuführen, sollte das Land ein Messfahrzeug verwenden. Das würde auch dazu beitragen, die Zustandsbewertungen zu dokumentieren und nachvollziehbar zu machen."
 

Dringlichkeit einheitlich ermitteln

Alle fünf Jahre wird ein Dringlichkeitskatalog durch das Land erstellt. Bei Landesstraßen B (überregionaler Verkehr) gibt es eine andere Dringlichkeit als bei Landesstraßen L (regionaler Verkehr in Kärnten). Landesstraßen L würden eine höhere Dringlichkeit erhalten, kritisiert der LRH. Und das, obwohl auf Landesstraßen B mehr Verkehr herrscht und sie eine höhere Bedeutung haben. "Das Land sollte die Dringlichkeit für Sanierungen von Landesstraßen B und L einheitlich ermitteln. Dabei sollte es relevante Aspekte wie Unfallzahlen und die Verkehrsauslastung berücksichtigen", meint Bauer.

Dringlichkeit müsse mehr Relevanz haben

Das Land würde laut LRH die Dringlichkeitsreihung im Straßenbau-Programm auch zu wenig berücksichtigen – von 173 Bauabschnitten mit Dringlichkeit 1 (Jahre 2004 und 2009) wurden nur 49 Prozent umgesetzt, einige erst nach Jahren. 
Von 2003 bis 2018 investierte man 72 Millionen Euro für Landesstraßen B der Dringlichkeit 1 bis 3, davon aber nur 14 Millionen Euro für jene der Dringlichkeit 1. Bei Landesstraßen L machte nur ein Drittel der Ausgaben (45 Millionen Euro) Dringlichkeit 1 aus. 
Das Land müsse die Umsetzung von Baumaßnahmen viel mehr nach der Dringlichkeit ausrichten.

Straßenbau-Landesrat Gruber: Stellungnahme

Den Prüfbericht möchte der aktuelle Straßenbau-Referent Landesrat Martin Gruber nicht unkommentiert lassen, auch wenn es eine Betrachtung der Vergangenheit ist, als er noch nicht Referent war. Das ist er seit April 2018, seitdem hätte sich viel geändert. Alleine das Baubudget erhöhte sich von 17 Millionen Euro 2017 auf 35 Millionen Euro heuer. Damit konnte man vieles, was lange auf Eis lag, in Angriff nehmen.
Gruber weiter: "An einer Überarbeitung der Dringlichkeitsreihung und des Güteklassensystems wird aber bereits gearbeitet, hier sind wir seit Monaten in konstruktiven Gesprächen mit dem Landesrechnungshof. Es ist aber auch klar, dass eine Dringlichkeitsreihung kein starres System ist und wir auch auf aktuelle Ereignisse Rücksicht nehmen müssen."
Gruber will das derzeitige Schulnoten-System verändern und bei der Bewertung des Zustandes eine zeitliche wie finanzielle Komponente ergänzen. So könne man langfristige Planbarkeit des Investitionsbedarfs erreichen. 
Auch eine digitale Zustandserfassung ist in Arbeit: "Wir starten in den nächsten Wochen eine Pilotphase mit dem System Digital Roadstar, einem Messfahrzeug, das auch in anderen Bundesländern bereits im Einsatz ist."

Alle Empfehlungen der LRH findet man dazu auf www.lrh-ktn.at

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