Missbrauch
Opferschutz-Kommission im Fall "Dr. Franz Wurst" reaktiviert

Kärnten rechnet damit, dass sich noch weitere Missbrauchsopfer des Arztes melden werden | Foto: unsplash/Jesper Aggergaard

Der Fall "Dr. Franz Wurst" sorgte Anfang der 2000er Jahre für Entsetzen weit über Kärntens Grenzen hinaus. Nun reaktiviert das Land Kärnten die unabhängige Opferschutzkommission.

KÄRNTEN. Als im Jahr 2000 die Frau von Dr. Franz verstarb, wurde die Polizei auf eine Reihe von Missbrauchfällen rund um den pensionierten Primar der heilpädagogischen Abteilung des Landeskrankenhaus Klagenfurt aufmerksam.
Während des Prozesses, bei dem der Arzt wegen Anstiftung zum Mord zu 17 Jahren Haft verurteilt wurde, sagten auch 38 seiner Missbrauchsopfer gegen ihn aus. Damals zahlte das Land rund 261.000 Euro Entschädigung an sie aus.

Unterstützung für Opfer

2013 richtete Kärnten eine Opferschutzkommission im Fall "Wurst" ein. 2017 wurde die Kinder- und Jugendanwaltschaft mit der Weiterführung der Opferschutzstelle betraut. Eine ihrer Hauptaufgaben ist es Menschen bei der Suche nach Heim- und Krankenakten aus ihrer Kindheit zu unterstützen, mit denen sie den Aufenthalt in der ehemaligen heilpädagogischen Abteilung des LKH Klagenfurt, dem ehemaligen Landesjugendheim Görtschach oder die Unterbringung in einer Pflegefamilie durch die Jugendwohlfahrt beweisen können.
Hilfestellung leistet die Opferschutzstelle auch bei Anträgen nach dem Heimopferrentengesetz. Zudem rechnet sie die Übernahme von Psychotherapiekosten ab und koordiniert diese.

Bereits über 120 Betroffene

"Mittlerweile haben sich mehr als 120 Personen bei der Opferschutzstelle gemeldet, um eines der Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen", erklärt Sozialreferentin LHStv. Beate Prettner. Im Jänner 2020 soll auch die Aufarbeitungsstudie des Falles abgeschlossen und präsentiert werden.
Da sich Kärnten im Zuge der Studie in einem offiziellen Akt zu dem Unrecht bekennen und die Verantwortung dafür übernehmen will, wird davon ausgegangen, dass sich weitere Opfer des Arztes melden werden. Nach vorsichtigen Schätzungen geht das Land davon aus, dass noch weitere 140 bis 150 Personen Ansprüche im Fall "Wurst" an Kärnten stellen werden.
In der heutigen Regierungssitzung wurde daher die Wiedereinführung der unabhängigen Opferschutzkommission beschlossen. Um die Opfer zumindest finanziell zu entschädigen wurden Fonds mit 1,54 Millionen Euro dotiert. Die Entschädigung erfolgt nach den sogenannten Klasnic-Richtlinien und kann bis zu 25.000 Euro betragen.

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