Ganzjahres-Gastgärten
Landesförderung für Winter-Open-Air-Gastronomie

Für Investitionen in eine wintertaugliche Gastgartenausstattung gibt es für Gastronomen nun eine Förderung vom Land. | Foto: Pixabay/NickyPe
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  • Für Investitionen in eine wintertaugliche Gastgartenausstattung gibt es für Gastronomen nun eine Förderung vom Land.
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Mit Hilfe der Open-Air-Gastronomie wird eine unkomplizierte und sichere Art des Gastronomie-Besuchs für den Winter geboten. Als Unterstützung erhalten Betriebe vom Land Kärnten eine Förderung für die Investition in wintertaugliche Sitzgärten.

KÄRNTEN. Laut Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie, stellt der Winter eine größere Herausforderung für Gastronomen dar als der Sommer. Um diese Zeit bestmöglich zu meistern, fordert Sternad die Gemeinden auf, die Open-Air-Gastronomie stattfinden zu lassen. Einige haben schon reagiert. Denn: „Die Außenbereiche sind Teil der Lösung und nicht Teil des Problems.“ Allgemein gilt es, sich von dem Begriff „infektionsfrei“ zu verabschieden und sich darauf zu konzentrieren, das Infektionsgeschehen so niedrig wie möglich zu halten, hält Sternad im heutigen Pressegespräch fest. Damit Gastronomen sich für den Winter rüsten und ihre Gastgärten fit für die Saison machen können, stellt das Land Kärnten eine Förderung zur Verfügung. Voraussetzung für die Förderung "Open-Air-Offensive – Gastgarten winterfit" ist, dass der Gastgarten im Winter auch wirklich geöffnet bleibt. 

Stefan Sternad (links) und Sebastian Schuschnig | Foto: WKK/Studiohorst
  • Stefan Sternad (links) und Sebastian Schuschnig
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Unterstützung für Investitionen

Für die Anschaffung wintertauglicher Gastgarten-Ausstattung erhalten Betriebe vom Land eine Förderung von 50 Prozent. Das gibt Landesrat Sebastian Schuschnig im heutigen Pressegespräch bekannt.

Details:

  • 200.000 Euro stehen insgesamt zur Verfügung.
  • Betriebe erhalten 50 Prozent ihrer Investitionen rückerstattet – maximale Fördersumme: 2.000 Euro (also können Rechnungen bis 4.000 Euro eingereicht werden); Mindesteinreichbetrag: 500 Euro
  • Start der Förderaktion: 27. Oktober 2020, Rechnungen können rückwirkend mit 1. September eingereicht werden
  • Pro Förderwerber ist nur eine Einreichung möglich.
  • Die Förderung läuft, bis die Fördersumme ausgeschöpft ist.
  • Das Budget für die Förderung kommt vom Land, die Abwicklung und Auszahlung erfolgt über die Wirtschaftskammer. Die Betriebe werden informiert, wie alles abläuft.

Gefördert werden Investitionen in bauliche Maßnahmen (Um- und Neubauten), in Möbel, Beleuchtung, Heizstrahler und geringwertige Wirtschaftsgüter. 
Neben der Verlängerung der Sitzgärten und der Nichteinhebung der Standgebühren bis Ende Juni 2021 für Gastgärten – zum Beispiel in der Landeshauptstadt Klagenfurt –, stellt dies eine weitere unterstützende Maßnahme für Gastronomiebetriebe dar.

Für Investitionen in eine wintertaugliche Gastgartenausstattung gibt es für Gastronomen nun eine Förderung vom Land. | Foto: Pixabay/NickyPe
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