Handy-Novelle soll 2016 kommen

(red.). Vom Gesetzgeber geplant ist, neben dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung auch jede Handhabung des Handys beim Autofahren zu verbieten (Ausnahme: Bedienung des Navigationssystems eines im Wagen befestigten Handys). Die Novelle wird voraussichtlich Anfang 2016 im Parlament behandelt.
2014 ereigneten sich beinahe 13.000 Unfälle mit Personenschaden aufgrund von Ablenkung, 111 Personen starben dabei. Ablenkung und Unachtsamkeit sind bei 14 % der tödlichen Unfälle Hauptunfallursache. Das KFV will weitergehende Maßnahmen. Derzeit ist für die Bestrafung eines Verstoßes gegen das Handyverbot erforderlich, dass der Polizist den Lenker anhält und ein Organmandat ausstellt. Das KFV fordert, dass dieses "Hindernis der Anhaltung" ersatzlos gestrichen wird.

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