Sozialplan-Entscheidung

- Das Spital ist Geschichte, Zahlungen sind Gegenwart.
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- hochgeladen von Klaus Kogler
Knapp 2 Millionen Euro „schwer“ ist der Sozialplan für KH-Mitarbeiter
Das Kapitel „Sozialplan“ für ehemalige Spitals-Angestellte wurde mit dem Spruch der Schlichtungsstelle des Arbeits- und Sozialgerichts geschlossen.
KITZBÜHEL (niko). Der Sozialplan „steht“. Richter Reinhard Vötter verkündete vorigen Donnerstag die Entscheidung. Darin wird die Stadtgemeinde zur Zahlung von 865.000 Euro verpflichtet. Für die Stadt summiert sich dazu die Summe von 1,11 Millionen Euro Ansprüche aus dem Titel der Gemeindepensionen; diese blieben vom Sozialplan unberührt (gesetzliche bzw. vertragliche Ansprüche der Dienstnehmer, Anm.). Zudem nimmt die Gemeinde an einer Arbeitsstiftung teil und leistet dafür Zahlungen.
Bgm. Klaus Winkler und Stadtamtsdirektor Vitus Grünwald zeigten sich ob der Summe zufrieden. „Wir nehmen das zur Kenntnis, die Summe ist niedriger (1,976 Mio. €) als von uns schon vorher angeboten wurde (2 Mio. €)“, so Winkler. Und es sei nur ein Drittel jener Summe, die die Arbeiterkammer gefordert hatte.
Man müsse festhalten, so Winkler, dass ein Sozialplan ausschließlich freiwillige Zahlungen regle. „Alle gesetzlich zustehenden Ansprüche sind längst geregelt und ausgezahlt (Abfertigungen udgl.), das stand ja nie zur Diskussion.“
Negativ wird von Stadtseite bewertet, dass nun bei den Zahlungen nicht zwischen sozial schwächeren Dienstnehmern und hochbezahlten Ärzten differenziert sondern einfach pauschaliert werde. „Geld bekommen zudem nur Angestellte, die Arbeiter sind gar nicht berücksichtigt“, so Winkler. Die soziale Treffsicherheit sei somit nicht gegeben.
Eine Lösung mit der nun vorliegenden Summe an Zahlungen sei schon viel früher möglich gewesen, man hätte sich viele Kilometer und Gerichtskosten sparen können, kritisiert der Stadtchef.
Die nun fixierten Summen müssen ins städtische Budget aufgenommen werden; die Gesamt-Schließungskosten werden die Stadt über Jahre hinaus finanziell belasten.
Noch offen sind Ansprüche von Ärzten, die in einer separaten Klage Forderungen an die Stadtgemeinde stellen.
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