Klage gegen Stadtemeinde Kitzbühel wurde abgewiesen
Rechtsstreit um Hausversteigerung (Sonngrub): Stadt bekam recht
KITZBÜHEL (niko). Mit der Klage eines Kitzbühelers war die Stadtgemeinde konfrontiert. Im Zuge seines Konkurses und der folgenden Versteigerung seines Hauses (Wohngebiet Sonngrub) sah sich der Kläger von der Stadt um über 300.000 Euro geschädigt. Er hätte bei einem Verkauf an einen anderen Einheimischen 1,15 Mio. € erlösen können; die Stadt habe den Verkauf verhindert, bei der Zwangsversteigerung ging das Haus um das Mindestgebot von 850.000 € an einen Deutschen.
Das Klagebegehren wurde nun am Landesgericht abgewiesen, eine Berufung beim Oberlandesgericht bleibt offen. "Mangels Kausalität, Verletzung nachvertraglicher Schutz- und Sorgfaltspflichten sowie Verschulden ist die beklagte Partei nicht schadenersatzpflichtig, der nachweis eines Schadens, für den er beweispflichtig ist, ist nicht gelungen", heißt es in der gerichtlichen Entscheidung.
Dem Kläger wurde auch die Bezahlung der Prozesskosten von über 17.000 Euro auferlegt.
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