Nur noch 2 Sprengelärzte

Ob das „Herumdoktern“ am Sanitätsgesetz positive Wirkung erzielt, bleibt offen. | Foto: Internet
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  • Ob das „Herumdoktern“ am Sanitätsgesetz positive Wirkung erzielt, bleibt offen.
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Die Aufgaben des „Sprengelarztes“ erledigen im Bezirk mit zwei Ausnahmen vor allem die praktischen Ärzte.

BEZIRK (niko). Das Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetz stammt aus dem Jahr 1952 und wurde bisher zwölf Mal novelliert, wobei die letzte Änderung im März 2008 erfolgte. Schon damals herrschte ein akuter Engpass bei den Totenbeschauärzten. Seither wurde weiter an gesetzlichen Neuerungen gearbeitet. Nun wurde das Gesetz erneut novelliert (wir berichteten in der Vorwoche).

„In den letzten Jahren sind im Bezirk Kitzbühel viele Sprengel­ärzte in den Ruhestand getreten. Neue Sprengelärzte konnten trotz Ausschreibung kaum gefunden werden; es gab schlichtweg – wie auch in den anderen Bezirken Tirols – keine Interessenten“, erklärt Marianne Döttlinger von der BH Kitzbühel.

Derzeit sind die 20 Gemeinden des Bezirkes Kitzbühel in sieben Sanitätssprengel (Hopfgarten, Kirchberg, Kirchdorf, Kitzbühel, Kössen, Fieberbrunn und St. Johann) zusammengefasst.

Nur zwei Sprengelärzte
Einen Sprengelarzt nach dem Gemeindesanitätsdienstgesetz gibt es derzeit mit Hannes Müller nur mehr in Hopfgarten und mit Martin Fahringer in Kössen. In den anderen fünf Sanitätssprengeln nehmen die meisten der dort ansässigen praktischen Ärzte die Totenbeschau wahr, wobei sie sich in einem wöchentlichen Turnus abwechseln. „Für die Gemeinden bedeutet dies ein wesentliches Mehr an Kosten, da die praktischen Ärzte für ihre Dienstleistung entlohnt werden müssen“, so Döttlinger.

Mit der erneuten Gesetzesnovelle will man den Posten des „Sprengelarztes“ wieder attraktivieren. „Durch die direkte Bezahlung der Leistungen (bisher öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit Gemeinden, Anm.) wollen wir diese Tätigkeit gerade für jüngere Praktiker wieder attraktiver gestalten“, so LR Berhard Tilg. Bisher war die Tätigkeit nicht entlohnt worden; die Ärzte waren jedoch pensions- und krankenversichert. Künftig wird der sprengelärztliche Dienst auf Vertragsbasis bezahlt. Die Höhe der Zahlung muss individuell zwischen Arzt und Gemeinde ausgehandelt werden.

„Problematik ungelöst!“
Kritik an der Novelle übt LA Thomas Schnitzer vom BürgerKlub Tirol: „Die aktuelle Problematik der Bereitschaftsdienste und sprengelärztlichen Tätigkeiten in den Gemeinden wird damit nicht gelöst.“ Die Folgen der Novelle seien „nicht abschätzbar und lösen keineswegs die massiven Probleme unbesetzter Sprengelarztstellen in ländlichen Regionen.“

Ärztliche Bereitschaftsdienste blieben ungeregelt, Tarife seien nicht fixiert und was passiert, wenn sprengelärztliche Stellen unbesetzt bleiben, bleibe unklar, so Schnitzer.

Er fordert daher den Abschluss einer Vereinbarung betreffend sprengelärztlicher Tätigkeiten mit der Übernahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Auch die Entgelte seien mittels Tarifverordnung für die Gemeinden landeseinheitlich gesetzlich festzulegen.

Zudem wird eine koordinierte Vergabe von kassenärztlichen Stellen und sprengelärztlichen Tätigkeiten eingefordert, um die ärztliche Versorgungssicherheit der Gemeinden zu gewährleisten.

Zu den Aufgaben des Sprengelarztes gehört neben der erwähnten Totenbeschau: Sachverständigentätigkeit in örtlicher Gesundheitspolizei, Drogenuntersuchungen bei auffälligen Autofahrern (im Rahmen des öffentlichen Sanitätsdienstes), Einweisungen in psychiatrische Abteilungen – letztlich medizinische Basisversorgung, verbunden mit ständiger Verfügbarkeit, „verlängerter Arm“ des Amtsarztes.

Tirolweit gibt es 79 Sanitätssprengel.

Ob das „Herumdoktern“ am Sanitätsgesetz positive Wirkung erzielt, bleibt offen. | Foto: Internet
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