Die Polizei informiert
Tipps für ein ungetrübtes Skivergnügen

Bei Abstellplätzen vor Almhütten sollte man besonders auf die abgelegten Sportgeräte achten. | Foto: unsplash/David Becker
  • Bei Abstellplätzen vor Almhütten sollte man besonders auf die abgelegten Sportgeräte achten.
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  • hochgeladen von Johanna Bamberger

TIROL (jos). 2018 wurden in Österreich 4.297 Skier und Snowboards als gestohlen gemeldet, 69 mehr als im Vorjahr. Der Großteil der Wintersportgeräte wurde in Tirol und Salzburg gestohlen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Anzeigen in Tirol jedoch geringfügig von 2.345 auf 2.335 gesunken, hingegen ist die Zahl der aufgeklärten Fälle von 137 auf 217 gestiegen.
Damit der Skiurlaub aufgrund gestohlener Skier oder Snowboards kein abruptes Ende findet, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Bei Abstellplätzen vor Skiliften oder Almhütten auf die abgelegten Sportgeräte achten, da sie von diesen Orten besonders häufig entwendet werden. Zu weiteren Hotspots zählen ungesicherte Autodachträger bzw. Autodachboxen. Allgemein gilt: Die Wintersportgeräte sollen niemals sorglos abgelegt werden.
  • Örtliche Sicherheitsvorrichtungen wie z. B. Skikeller, Ski- und Skischuschränke oder versperrbare Skiständer nutzen
  • Falls nicht anders möglich, Hab und Gut mit Stahlkabel oder Fahrradschloss an an einem feststehendem Gegenstand absichern
  • Sportgeräte und Schlüssel für Sicherheitsvorrichtung nie unbeaufsichtigt lassen
  • Darauf achten, wer Skikeller und Abstellräume in jeweiligen Unterkünften betritt; Diebe verschaffen sich oft durch ein Mitgehen mit Hotelgästen Zutritt zu den Räumlichkeiten und kundschaften diese aus
  • Skier nicht paarweise, sondern einzeln voneinander getrennt abstellen

Tipp der Polizei:

Bei abgestellten Skiern oder Snowboards kann es leicht zu Verwechslungen kommen und es wird zum fremden Sportgerät gegriffen; Individuelle Kennzeichnung schafft Wiedererkennungswert;

Was tun nach einem Skidiebstahl?

Sollte man Opfer eines Diebstahls geworden sein, sollte man Anzeige bei der Polizei erstatten. Falls die Skier oder Snowboards versichert sind, benötigt die Versicherung eine Anzeigebestätigung. Hierfür sollte man bereits vorab die Serien- oder Herstellernummer der Ski beziehungsweise des Snowboards samt Bindung bereithalten. Des Weiteren sind auch die Kaufunterlagen und eine ausführliche Beschreibung bereit zu halten. Zu diesem Zweck kann das sogenannte Eigentumsverzeichnis von der Website des Bundeskriminalamtes heruntergeladen werden.

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