Wild-Abschuss in Nähe von Wohnanlage sorgte für Kritik

- Die Schleifspur vom "Abschleppen" des toten Tiers.
- Foto: privat
- hochgeladen von Klaus Kogler
KITZBÜHEL (niko). In unmittelbare Nähe einer Wohnanlage (Burgstallstr.) wurde am 26. Juni (5.45 Uhr) ein "Hirschspießer" von einem Jäger erlegt. Anrainer kritisieren diese Vorgangsweise. Auch dass der Waidmann das Tier mit einem Seil mit dem Auto vom Feld schleppte sorgte für Unverständnis. "Ich erwarte mir, dass die BH ein Disziplinarverfahren gegen den Jagdpächter eröffnet", fordert Anrainer Helmut Wessner. Er betont jedoch, dass es klar sei, dass es Abschussquoten gebe, um Waldschäden hintanzuhalten. "Aber ein Abschießen unmittelbar vor unseren Wohnungen – muss das sein?"
"Die Behörde prüft, ob dadurch gegen § 41 Tiroler Jagdgesetz ('Örtliche Verbote') verstoßen wurde. Diese Gesetzesstelle besagt u. a., dass in der unmittelbaren Umgebung von Ortschaften und Einzelsiedlungen das Wild zwar aufgesucht und getrieben, nicht aber mit der Schusswaffe erlegt werden darf. Die 'unmittelbare Umgebung' ist nicht näher definiert. Auch höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu ist sehr spärlich. Die Behörde muss den Sachverhalt daher exakt prüfen. Ob Sanktionen folgen, ist derzeit nicht abschätzbar", so BH-Stv. Martin Grander
Fest stehe aber auch, dass der Wald oberhalb der Wiese durch zu viel Rotwild schadens-gefährdet sei und auf den Jägern ein ziemlicher Abschussdruck (durch Vorgaben der Behörde und Beschwerden der Waldeigentümer) laste, so Grander.
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