Alle 7 Stunden ein Wildunfall in Tirol - wie man sich richtig verhält

Einen Unfall mit einem Wildtier nicht zu melden, ist strafbar. | Foto: ÖAMTC
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TIROL. Jährlich sterben in Tirol 1.310 Wildtiere (Österreich: mehr als 77.000 Wildtiere) im Straßenverkehr. Anders gesagt: Alle 7 Stunden passiert ein Unfall mit einem Wildtier. Das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit), der österreichische Versicherungsverband VVO und der ÖLJV (Österreichische Landesjagdverband) empfehlen, mit einer bewussten Fahrweise, angepasster Geschwindigkeit und aufmerksamer Beobachtung des Straßenraums das Risiko eines Unfalls mit Wildtieren zu verringern.

Der Herbst ist die Zeit der Wildunfälle. „In dieser Jahreszeit kommt es aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse zu besonders vielen Unfällen mit Wildtieren“, so der österreichische Versicherungsverband VVO. Im vergangenen Jahr wurden in Tirol 19 Personen (Österreich: 304 Personen) bei Wildunfällen verletzt. „Das Gefahrenzeichen ‚Achtung Wildwechsel‘ sollte unbedingt ernst genommen und der Fahrstil entsprechend angepasst werden“, erklärt Othmar Thann, Direktor des KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit).

80 Prozent der Autofahrer erwarten Tier von rechts

Studien haben gezeigt, dass 80 Prozent der Autofahrer ganz unbewusst annehmen, dass Wildtiere von rechts kommen. Tatsächlich queren Tiere die Fahrbahn jedoch von beiden Seiten gleichermaßen. Die gesamte Fahrbahn sowie beide Straßenränder sollten daher – ganz besonders in Wildwechselzonen – aufmerksam beobachtet werden. „Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr für die Autoinsassen relativ gering. Ein Ausweichmanöver ist nicht zu empfehlen, denn ein solches ist weitaus riskanter, als ein Zusammenstoß mit dem Tier“, erklärt Thann.

Vorsicht abends und in der Morgendämmerung

In der Morgendämmerung und abends sind Wildtiere am aktivsten. Dies spiegelt sich auch in der Unfallstatistik wieder: Die meisten Unfälle ereignen sich in den Morgenstunden (zwischen 5 und 7 Uhr) sowie abends zwischen 20 und 23 Uhr. Über das Jahr verteilt lassen sich einzelne Monate mit einer höheren Anzahl an Wildunfällen erkennen, grundsätzlich ist aber jederzeit mit derartigen Unfällen zu rechnen. Ein Großteil der Wildunfälle sind Kollisionen mit Rehwild, aber auch Zusammenstöße mit Hasen, Fasanen, Füchsen und Wildschweinen sind relativ häufig.

Nach dem Unfall

Wenn es tatsächlich zu einem Unfall mit einem Wildtier kommt, muss die Gefahrenstelle unverzüglich abgesichert und die Exekutive verständigt werden. Die Nichtmeldung eines Sachschadens ist strafbar, bei einem Wildschaden besteht nach §4 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung unverzügliche Verständigungspflicht. „Getötetes Wild darf auf keinen Fall mitgenommen werden – auch nicht zum Tierarzt. Das Wildtier leidet bei einem improvisierten Transport mehr als im gewohnten Lebensraum. Die Mitnahme des Tieres kann behördlich auch als Wild-Diebstahl gewertet werden. Vielmehr ist eine rasche und korrekte Meldung des Unfalls hilfreich, da der zuständige Jagdaufseher hinzugezogen werden kann“, erklärt Peter Lebersorger, Generalsekretär der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände.

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