ARBÖ - neue CO2-Grenzwerte
Seit 1. Jänner höhere Werte im Bereich CO2

Neue Grenzwerte. | Foto: pixabay

Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe und der Versicherungssteuer.

WIEN. Am 1. Jänner wurden die Berechnungs- bzw. Grenzwerte für die Normverbrauchsabgabe (NoVa) und für die Motorbezogene Versicherungssteuer angepasst, wodurch sich beide Steuern erhöhen, wie der ARBÖ berichtet.

NoVa: Der CO2-Abzugsbetrag wird um den Wert 5 und der Malusgrenzwert um den Wert 15 abgesenkt. Der Malusbetrag wird hingegen um den Wert 10 erhöht und der Höchststeuersatz um 10 Prozentpunkte angehoben.
Der Malus-Grenzwert für Pkw sinkt um 15 Gramm. Der Malus-Betrag wiederum wird um 10 Euro erhöht. Der Höchststeuersatz steigt um 10 Prozentpunkte.
Die NoVa-Berechnungsformel ändert sich auch für leichte Nutzfahrzeuge.

Versicherungssteuer:  In der Berechnungsformel wird der CO2-Wert um den Wert 3 und der
KW-Wert um den Wert 1 abgesenkt.

CO2-Bepreisung: Die CO2-Bepreisung stieg mit 1. Jänner, womit sich die Steuer für Diesel um 10 Cent/Liter, für Benzin um 9 Cent/Liter erhöhte.

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