St. Jakob i. H. - GR/Raumordnung
BH gibt Mandatar nach Beschwerde recht

- Die BH entschied: "nicht generell geheim".
- Foto: Kogler
- hochgeladen von Klaus Kogler
Behörde gibt GR Niedermoser nach Aufsichtsbeschwerde recht; RO-Abstimmungen nicht "generell" geheim.
ST. JAKOB. GR Josef Niedermoser (Liste Fritz) brachte bei der Gemeindeabteilung der BH Kitzbühel eine Aufsichtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Gemeinderats ein.
"Im März wurde vom Bürgermeister ein Grundsatzbeschluss beantragt, alle raumordnerischen Angelegenheiten generell geheim abzustimmen. Dem stimmt der Gemeinderat 10:1 zu. Ich habe das zum Thema einer Aufsichtsbeschwerde gemacht und jetzt von der BH Kitzbühel recht bekommen. Raumordnungs-Entscheidungen (z. B. Flächenwidmungen) dürfen demnach laut § 45 TGO nur im begründeten Einzelfall in geheimer Abstimmung entschieden werden, aber nicht generell",
so GR Niedermoser. Er betont, dass Mandatare und der Bürgermeister Rechte und Pflichten hätten, gewissenhaft handeln und auch zu ihrem Abstimmungsverhalten stehen müssten und sich im Sinne der Transparenz und der Demokratie nicht hinter einer geheimen Abstimmung verstecken sollen.
Niedermoser fühlt sich bestätigt und sieht einen Sieg im Sinne der Bürger und gegen Alleingänge von "Ortskaisern":
"Der Grundsatzbeschluss wurde von der BH gekippt und ist nicht mehr gültig. Wir werden sehen, wie das künftig im Gemeinderat gehandhabt wird. Es ist auch spannend, wie diese Erkenntnis sich auf andere Gemeinden auswirkt, wo Raumordnungsangelegenheiten ebenfalls geheim abgestimmt werden (z. B. St. Johann uva.)",
so Niedermoser.
Der Bürgermeister wurde von der BH von ihrer Erkenntnis schriftlich in Kenntnis gesetzt.
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