Flächenwidmungen in Arbeit

Auch in Waidring muss die Flächenwidmung angepasst werden.
  • Auch in Waidring muss die Flächenwidmung angepasst werden.
  • hochgeladen von Klaus Kogler

BEZIRK/WAIDRING (niko). Nach den aktuellen Fortschreibungen der örtlichen Raumordnungskonzepte für weitere zehn Jahre (wir berichteten mehrmals) stehen in den Gemeinden als Folge auch die Neubearbeitungen der Flächenwidmungspläne auf der Agenda.
Beispiel Waidring: Durch das Hochwasserereignis im Juni hat sich die Plan-Überarbeitung verzögert. Seit Herbst wird jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Änderung/Anpassung der Flächenwidmung vorangetrieben. "Wir müssen auch die Ergebnisse der Gefahrenzonenplanung für den Haselbach berücksichtigen", erklärt Bgm. Georg Hochfilzer.
Die Flächenwidmungsplanänderungen ziehen auch die Verpflichtung zur Zahlung der "vorgezogenen Erschließungskosten" nach sich. Diese Abgabe wird künftig für unbebaute, als Bauland gewidmete Grundstücke vorgeschrieben und ist in fünf Jahresraten an die Gemeinde zu entrichten. "Bei einer Baufläche von 700 m2 z. B. errechnet sich ein vorgezogener Beitrag von 2.856 € (für den Bauplatzanteil), der in fünf Raten zu zahlen ist", so der Ortschef. Die Grundstückseigentümer, die in den nächsten Jahren nicht bauen wollen können die Fläche in Freiland rückwidmen lassen, dann entfällt der Beitrag. "Dabei muss jeder die Vor- und Nachteile abwägen; die Rückwidmung wäre nicht sinnvoll, wenn man in nächster Zeit das Grundstück verwerten will, egal ob für den Eigenbedarf oder für eine Veräußerung."

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