Die Unruhen im TVB nehmen überhand

GF Toni Wurzrainer (re.) ist schon weg, Obmann Pepi Stöckl könnte ins TVB-Ausgedinge folgen.
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  • hochgeladen von Klaus Kogler

PILLERSEETAL (niko). TVB-Obmann Pepi Stöckl war in der Geschäftsführer-Ablösefrage nicht auf Aufsichtsrats-Linie. Das dürfte ihn nun das Amt kosten. Am Dienstag (nach Red.schluss!) könnte bereits seine Abberufung durch den Aufsichtsrat erfolgt sein. Auch Vorstand Paul Günther dürfte dem Vernehmen nach das Handtuch werfen.

Im Verband rumort es nun hörbar. So kreiste in Waidring ein „Offener Brief“ (mit Unterschriftenliste) an Gerhard Föger – mit brisanten Fragestellungen und Vorwürfen. Darin ist u. a. von „Lügenpyramiden, Drohbriefen, Einschüchterung von AR-Mitgliedern, politischen Einmischungen, der Ungewissheit bei Mitgliedern um die TVB-Zukunft und der Frage nach einer möglichen Überforderung des Aufsichtsrats und seines Vorsitzenden“ die Rede (wörtl. Zitate).

Hinter vorgehaltener Hand wird von Mitgliedern AR-Chef Toni Niederwieser auch in seiner Rolle als Bergbahn-Chef hinterfragt. Ob das Unternehmen in finanzieller Schieflage sei, begehrt man Auskünfte über die Situation dieses wichtigen touristischen Betriebs.

Zudem sei ohne die Garantieerklärung des TVB der Bau der neuen Reckmoos-Bahn nicht realisierbar gewesen. Für diese hatten sich gerade GF Wurzrainer und Obmann Stöckl eingesetzt, die vom Aufsichtsrat nun ins Ausgedinge geschickt werden.

Aus TVB-Kreisen sickerte ein pikantes Detail zur GF-Ablöse durch. Neben den herkömmlichen Ansprüchen seien 10.000 € extra bezahlt worden. Im „Offenen Brief“ an Föger wird dies von den Kritikern wörtlich als „Schweigegeld“ bezeichnet. Über die Modalitäten war bekanntlich Stillschweigen vereinbart worden.

Auch die Vorgangsweise um die GF-Neubestellung wird von Mitgliedern kritisiert – eigentlich Vorstandssache, aber auch hier „mische“ sich der Aufsichtsrat ein. Zudem wird behauptet, dass schon vor dem Hearing mit acht Kandidaten ein in Tourismusfragen unerfahrener Fieberbrunner für den Posten favorisiert werde.

Anm. d. Red.: Für die Angeführten gilt die Unschuldsvermutung. Eine E-Mail-Anfrage an T. Niederwieser blieb bis Red.schluss unbeantwortet. Wir werden den Kritisierten Gelegenheit zur Stellungnahme geben!

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