Kärntner Jägerschaft
Die Pflichten der Jäger in Corona-Zeiten
Worauf müssen die über 13.000 Jäger in Kärnten bei der Ausübung der Jagd in Zeiten der Corona-Verordnungen achten? Landesjägermeister Walter Brunner klärt auf.
KÄRNTEN. In Kärnten sind über 13.000 Jäger registriert. Sie dürfen die Jagd unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und der darauf fußenden Verordnungen weiter ausüben (siehe „Zur Sache“ unten). Worauf müssen sie während der Corona-Verordnungen jedoch genau achten? Die WOCHE Kärnten fragte bei der Kärntner Jägerschaft nach.
Erfüllung von Mindestabschüssen
„Die Jagd ist nicht nur als Recht gestaltet, sondern auch mit zahlreichen Verpflichtungen verbunden“, erklärt Landesjägermeister Walter Brunner. Er weist insbesondere auf die Erfüllung von Mindestabschüssen bei mehreren Wildarten hin. „Die Jagdausübung ist zur Vermeidung von Wildschäden geboten. Das gilt verstärkt in Wäldern, wo Kahlflächen auf Grund von Borkenkäfer-, Wind- oder Schneeschäden vorliegen und wo die Wiederbewaldung mit ,klimafitten‘ Baumarten, auch durch Naturverjüngung, erforderlich ist“, präzisiert Brunner.
Regionales Wildfleisch
Von der Aufrechterhaltung der Jagdausübung profitiert die Bevölkerung auch in kulinarischer Hinsicht. Die Jagd dient der Versorgung mit gesundem und regionalem Wildfleisch in Form von Wildbret-Direktvermarktung. „Gerade in der jetzigen Situation sollte man besonders drauf achten, dass regionale Lebensmittel gekauft werden“, appelliert Brunner.
Keine Hegeringschießen
Verzichten müssen die Kärntner Jäger im heurigen Jahr jedoch auf Hegeringschießen. „Der Versicherungsschutz bleibt weiterhin aufrecht“, versichert Brunner, „aufgrund des ,Stempels‘ aus dem Vorjahr“. Oberstes Ziel ist der Schutz der Gesundheit. „Darüber hinaus sind ein gesunder Wildbestand sowie die Sicherheit von Mensch und Tier das Gebot der Stunde“, betont der Landesjägermeister. Brunner richtet seinen Appell auch an Hundebesitzer, die gesetzliche Leinenpflicht einzuhalten, um unnötiges Tierleid durch Wildrisse zu verhindern.
ZUR SACHE
Die „Corona-Regeln“ für Jäger im Überblick.
Erlaubt:
• Einzelansitz
• Wahrnehmung der Jagdaufsicht
• Bau von Reviereinrichtungen/Revierarbeiten
• Beschickung von Salzecken und Kirrungen
• Anbau von Blühflächen, Wildäckern …
• Direktvermarktung von Wildbret
Nicht erlaubt:
• Gemeinsamer Ansitz in einer Kanzel und gemeinsame Anfahrt zum Ansitz (ausgenommen Personen aus dem eigenen Haushalt)
• Abhaltung von Gesellschaftsjagden
• Versammlungen, Stammtische …
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