Landesverwaltungsgericht hat entschieden
"Bescheid ist formal falsch"

Pusswald und Scheider erklärten das Ergebnis des Landesverwaltungsgerichts. | Foto: MeinBezirk.at
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Die Gemeindeaufsicht hat Scheider eine unkorrekte Vorgehensweise bezüglich Magistratsdirektor Jost vorgeworfen, Scheider klagte gegen den Bescheid vor dem Landesverwaltungsgericht. Das Ergebnis der Klage ist jetzt öffentlich.

KLAGENFURT. Nachdem SPÖ, FPÖ, NEOS und Grünen Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht eingelegt hatten, hatte diese Bestätigt, dass Bürgermeister Christian Scheider nicht korrekt gehandelt hätte. Im konkreten Fall geht es um die Entscheidung von Scheider, das Dienstverhältnis von Magistratsdirektor Peter Jost mittels § 73 Stadtrecht ohne Stadtsenat oder Gemeinderat zu verlängern. Scheider kündigte an, gegen diesen Bescheid der Gemeindeaufsicht vor dem Landesverwaltungsgericht zu berufen, wir haben berichtet.

Entscheidung ist gefallen

Nun ist das Ergebnis aus dem Landesverwaltungsgericht bekannt. "Der Bescheid der Gemeindeaufsicht ist formal fehlerhaft und dadurch ungültig", sagt Rechtsanwalt Christian Pusswald bei der Pressekonferenz. Durch die formalen Fehler und durch den damit nicht gültigen Bescheid, wurde der Bescheid inhaltlich erst gar nicht geprüft. "Der Bescheid war monatelang bei der Landesregierung in der Pipeline und ist trotzdem falsch, aber von Bürgermeister Scheider erwartet man, dass er in Sekundenschnelle die richtige Entscheidung trifft", kreidet Pusswald das Messen mit zweierlei Maß an.

Ausschreibung in Vorbereitung

Scheider möchte rechtliches und politisches trennen, ist aber erleichtert, dass die Anschuldigungen auf rechtlicher Seite vom Tisch sind. "Politisch bleibe ich bei dem Kurs, den der Gemeinderat mit einer Stimme Überhang beschlossen hat." Die Aufgabe ist es nun, mit Jost einen Konsens zu finden, dass nicht die vollen zwei Jahre ausgeschöpft werden. "Alle politischen Kräfte sollen Stadtpolitik und Querschläge weglassen und stattdessen mithelfen, einen zufriedenstellenden Kompromiss zu erreichen", so Scheider. Die Ausschreibung der Stelle des Magistratsdirektors sei in Vorbereitung und war auch gestern lange Thema im Personalausschuss.

Gehalt 2000 beschlossen

Scheider betont aber auch, dass das hohe Gehalt des Magistratsdirektors nicht auf seinem Mist gewachsen sei. "Das Gehalt wurde im Jahr 2000 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, als Jost seinen Posten angetreten hat. Seitdem ist das Einkommen indexmäßig gewachsen." Kürzungen konnten weder seine Vorgängerin Maria-Luise Mathiaschitz noch er vornehmen, da diese rechtswiedrig gewesen wären.

Neuer Bescheid?

Ist das Thema damit vom Tisch? "Dadurch, dass der Bescheid kein Bescheid ist, gibt es auch keinen abgelehnten Bescheid, der einer neuen Ausstellung eines Bescheides im Wege stünde", erklärt Rechtsanwalt Pusswald. Die Gemeindeaufsicht könnte also mit einem neuen Bescheid nachrücken, ob das tatsächlich realistisch ist, ist ungewiss. 

Causa Jost II zieht sich hin
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