Klagenfurt – Causa Jost II
Ist die "Gutachtenflut" unvermeidbar?

Das Gutachten der SPÖ, das der Redaktion vorliegt. | Foto: MeinBezirk.at
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Drei Gutachten sind seit Anfang des Jahres in der Causa Jost präsentiert worden. Wie kommt es zu so einer Häufung?

KLAGENFURT. Insgesamt drei Gutachten wurden alleine dieses Jahr in dieser Streitfrage schon präsentiert, von unterschiedlichen Seiten mit unterschiedlichen Ergebnissen. Der renommierte Klagenfurter Kommunikationswissenschaftler Matthias Karmasin von der Alpe-Adria-Universität Klagenfurt schätzt die Gutachten als unabhängig ein.

War Notfall gegeben?

Das erste Gutachten wurde Mitte Jänner von Bernd Wieser im Auftrag von Bürgermeister Christian Scheider präsentiert. Der anerkannte Grazer Jurist kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Bürgermeisters – den Dienstvertrag von Magistratsdirektor Peter Jost kurzfristig und ohne einen Beschluss des Gemeinderats abzuwarten, durch die Nutzung des "Notfallparagrafen" §73 Stadtrecht – rechtens war. Dies war in der Gemeinderatssitzung am 28. Dezember sowie auch im neuen Jahr von der Regierungspartei SPÖ sowie auch von den Oppositionsparteien FPÖ, Neos und Grüne schwer kritisiert worden. Die vier Parteien brachten auch gemeinsam Anfang Jänner eine Beschwerde bei der Gemeindeaufsicht ein. In dieser wird gefordert, das Vorgehen des Bürgermeisters genau zu beleuchten und die Rücknahme der Notfallverfügung anzuordnen.

Gegengutachten von SPÖ

Knapp zwei Wochen nach dem Gutachten des Bürgermeisters veröffentlichte die SPÖ Klagenfurt, wohlgemerkt Koalitionspartner in der Stadtregierung, ihrerseits ein Gutachten der Vizerektorin der Alpen-Adria-Universität Doris Hattenberger. Die Gutachterin, der für ihre Beurteilung wichtige Dokumente, wie etwa der Dienstvertrag des Magistratsdirektors, fehlten, kam zu dem Schluss, dass das Vorgehen des Bürgermeisters nicht tragbar gewesen sei. Zudem ortet sie gravierende personalpolitische Fehler, wie etwa die Tatsache, dass bis zur Veröffentlichung des Gutachtens kein Vize-Magistratsdirektor vorhanden war. Dieser Posten wurde kurz darauf besetzt, Karin Zarikian besetzt nun die Position des stellvertretenden Magistratsdirektors.

Hemmung mit Gutachten

Der Beschluss von Bürgermeister Scheider wurde schließlich in der Gemeinderatssitzung vom 9. Februar überstimmt und der Bürgermeister aufgefordert, ihn bis 28. Februar zurückzunehmen. Scheider kam dieser Aufforderung nicht nach, sondern verkündete, dass er den Gemeinderatsbeschluss gemäß §71 Stadtrecht hemmen werde. Als Grundlage dafür zog er ein weiteres Gutachten, diesmal von Verfassungsjurist Bernd-Christian Funke, zu Rat.

Karmasin: "Ansprüche fordern Gutachten"

"Die steigende Komplexität und die Anforderungen an die Politik, faktenbasiert und auf Basis Art. 18 BVG (Legalitätsprinzip) zu entscheiden, implizieren wohl in allen Bereichen eine steigende Relevanz von Gutachten – auch wenn die Anforderungen und Ziele an Gutachten sehr breit gestreut sind", sagt Matthias Karmasin, führender Kommunikationswissenschaftler an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt. Dadurch ließe es sich kaum vermeiden, dass immer mehr Gutachten zu verschiedensten Themen eingeholt würden. Der Experte merkt an, dass in den letzten Jahren die öffentliche Diskussion des eigenen Rechtsstandpunktes zugenommen hat. "Gerade in juristisch strittigen Fragen wird die Debatte über Angemessenheit bzw. Auslegung des Gesetzes öffentlich ausgetragen", weiß Karmasin. Dies bedeutet auch, dass es eine öffentliche Diskussion unter Einbeziehungen juristischer Expertise gibt, in die auch gutachterlichen Stellungnahmen einfließen. "Im aktuellen Beispiel der Stadtpolitik scheint es auch so zu sein: Wenn es so eindeutig wäre, dann wäre es ja nicht strittig."

Unabhängig und glaubwürdig

Wichtig sind in solchen Diskussionen besonders auch die Qualität der Argumentationen und die solide Anwendung rechtswissenschaftlicher Methoden, denn: "Man kann davon ausgehen, dass in solchen Fällen die Argumentation öffentlich wird und von kritischer Öffentlichkeit sowie auch von juristischen Fachkollegen und (Höchst-)Richtern gelesen wird", so Karmasin. Dadurch sei auch gewährleistet, dass die Gutachten unabhängig vom Auftraggeber und dem Honorar inhaltlich gut angefertigt sind.

Das Gutachten der SPÖ, das der Redaktion vorliegt. | Foto: MeinBezirk.at
Kommunikationswissenschaftler Matthias Karmasin | Foto: Scheriau
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