Mit 130km/h durch Rosenheim gerast: Zwei Tiroler sind Schein los

In Deutschland sind Straßenrennen strafbar, in Österreich gibt es in der StVO und im Führerschein-Gesetz (FSG) Bestimmungen, die auf "Geschwindigkeitsexzesse" abzielen. | Foto: Symbolbild: Czingulszki
  • In Deutschland sind Straßenrennen strafbar, in Österreich gibt es in der StVO und im Führerschein-Gesetz (FSG) Bestimmungen, die auf "Geschwindigkeitsexzesse" abzielen.
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ROSENHEIM/BEZIRK. Ein deutliches Zeichen setzte die Rosenheimer Polizei am Sonntagabend, dem 14. Jänner, gegen zwei junge Männer aus Kramsach und Brixlegg, die sich in der Stadt ein illegales Straßenrennen lieferten. Beide Fahrzeuge konnten mit bis zu 130 km/h bei erlaubten 50 km/h gemessen werden. Die Raser müssen sich nun nach dem neu geschaffenen Straftatbestand „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ verantworten.

Am Sonntag gegen 22:30 Uhr konnten durch Beamte der Polizeiinspektion Rosenheim zwei Fahrzeuge wartend an der Ampel Kreuzung Kufsteiner Straße / B15 beobachtet werden. Kurz nachdem die Ampel auf Grün umschaltete, lieferten sich die beiden hochmotorisierten Fahrzeuge ein Beschleunigungsrennen mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 130 km/h bei erlaubten 50 km/h. Die Geschwindigkeiten wurden mittels Lasermessung aufgezeichnet. Beide Fahrzeugführer im Alter von 21 und 22 Jahren aus Kramsach und Brixlegg müssen sich nun wegen der Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten.

In Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, wurden beide Führerscheine noch vor Ort beschlagnahmt. Die Beschuldigten sind demnach nicht mehr berechtigt in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen.

Bis zum Oktober 2017 wurden Straßenrennen nach der Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht. Die Folge waren bislang rund 400 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Nach der neuen Gesetzesregelung in Deutschland stellen illegale Straßenrennen einen Straftatbestand (§315d StGB) dar und können mit Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen verfolgt werden. "Hierbei ist die sofortige Beschlagnahme des Führerscheines von größtem Vorteil", so die Rosenheimer Polizei.

Polizeipräsident Robert Kopp: „Unser Maßnahmenpaket gegen verbotene Autorennen ist erfolgreich und zeigt gerade unter der Änderung der neuen Rechtslage Wirkung, wie der aktuelle Fall beweist. Die Verkehrssicherheit auf unseren Straßen darf nicht von einzelnen Personen gefährdet werden, die ohne Unrechtsbewusstsein im öffentlichen Raum illegale Straßenrennen austragen. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen Behörden der Stadt und des Landkreises Rosenheim, werden wir auch weiterhin konsequent gegen diese unbelehrbare Minderheit von Autofahrern vorgehen“, so Polizeipräsident Robert Kopp.

So kann die Tiroler Polizei "Rennfahrer" strafen

Der Leiter der Landesverkehrsabteilung in der Landespolizeidirektion Tirol, Oberst Markus Widmann, erklärt: "unsere Straßenverkehrsordnung (StVO) beziehungsweise unser Strafrecht sieht keinen eigenen Tatbestand für 'Straßenrennen' vor, wohl aber gibt es in der StVO und im Führerschein-Gesetz (FSG) Bestimmungen, die auf Geschwindigkeitsexzesse Rücksicht nehmen. Einerseits sind entsprechende Strafen für Delikte vorgesehen, die unter besonders gefährlichen Verhältnissen gesetzt werden (§ 99 Abs 2 lit c, Abs 2d oder 2e StVO – Strafdrohung bis zu 2.180 Euro) und andererseits begleitend auch Führerscheinentzüge durch die Behörde (§ 7 Abs 3 Pkt. 3 und 4 Führerscheingesetz) in der Dauer von mindestens 3 Monaten (§ 25 Abs 3 FSG) oder sogar von mindestens 6 Monaten (§ 26 Abs 2a FSG). Auch eine vorläufige Abnahme des Führerscheins durch die amtshandelnde Polizei ist vorgesehen. Kommt es im Zusammenhang mit einem Straßenrennen zu einer Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer (Nötigung zum abrupten Abbremsen, massives Abdrängen, extremes Auffahren, etc) liegt sogar ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch vor, § 105 StGB, Strafdrohung bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstraße in der Höhe von bis zu 720 Tagessätzen."

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