Landtagswahl: 1.368.343 NiederösterreicherInnen dürfen am 28. Jänner wählen

Mit 1.368.343 Wahlberechtigten waren für die Landtagswahl 2018 um 18.111 Personen weniger im Wählerverzeichnis eingetragen, als bei der Wahl 2013. | Foto: Archiv
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Hans Penz, Präsident des Niederösterreichischen Landtags, gab in St. Pölten einige Details zur kommenden Landtagswahl bekannt.

Fast 20.000 Personen weniger als 2013

Mit 1.368.343 Wahlberechtigten sind für die Wahl Ende Jänner um 18.111 Personen weniger im Wählerverzeichnis eingetragen, als bei der Wahl 2013.

Bei den Wahlberechtigten überwiegt, mit 714.021, der Frauenanteil. 672.322 Männer dürfen den Ganz zur Wahlurne antreten.

Der stimmenstärkste Bezirk sei St. Pölten mit 149.625 Wahlberechtigten, gefolgt von Baden mit 112.000 und Amstetten mit 102.000 Wahlberechtigten.

70,87 Prozent wählten 2013

Bei der letzten Landtagswahl in Niederösterreich, 2013, machten 70,87 Prozent der 1.404.454 Wahlberechtigten von ihrem Wahlrecht gebrauch.

Die Volkspartei erreichte mit 495.557 Stimmen (50,79 Prozent) die absolute Mehrheit, gefolgt von den Sozialdemokraten (210.504 oder 21,57 Prozent), der Liste FRANK (96.016 Stimmen oder 9,84 Prozent), die heuer nicht antreten wird, der niederösterreichischen FPÖ (80.122 bzw. 8,21 Prozent) sowie den Grünen, mit 78.678 Stimmen bzw. 8,06 Prozent.

Ohne Liste FRANK, dafür mit Liste FRANZ

"Kandidieren werden in allen 20 Wahlkreisen die Volkspartei Niederösterreich als Liste 1, die Liste "Franz Schnabl – SPÖ" als Liste 2, die Liste 3 bleibt leer, Liste 4 ist die Freiheitliche Partei Österreichs, Liste 5 Die Grünen, Liste 6 "NEOS – Das neue Niederösterreich" und Liste 7 "Wir für Niederösterreich" in den Wahlkreisen Baden bzw. die Christliche Partei Österreichs, die in den Wahlkreisen Amstetten, Melk und Mödling kandidiert", so Penz.

"Name schlägt Partei"

Am Stimmzettel angekreuzt werden könnten die Partei, ein Kandidat bzw. eine Kandidatin auf der Landesliste und im Wahlkreis. "Wir haben in Niederösterreich den Grundsatz "Name schlägt Partei"", informierte Präsident Penz, dass die Stimme für jene Gruppierung zähle, wo eine Person angekreuzt sei.

Wahlkarte: Antrag, Ausfüllen, Abschicken

Ab 8. Jänner erfolge die Ausgabe der Wahlkarten. Beantragt werden könne die Wahlkarte persönlich oder schriftlich via Brief, E-Mail oder Fax. Ausgehändigt werden der Stimmzettel, das Wahlkuvert und die Wahlkarte.

Die Wahlkarte müsse auf der Rückseite von der Gemeinde ausgefüllt und vom Bürgermeister bzw. der Bürgermeisterin und auch vom Wahlberechtigten bzw. der Wahlberechtigten unterschrieben werden. Bei der Nationalratswahl habe sich gezeigt, dass viele Stimmen ungültig gewesen seien, weil die Unterschrift gefehlt habe, appellierte Penz, darauf zu achten.

Alle Infos zur Landtagswahl in Niederösterreich unter meinbezirk.at/ltw18

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