Corona-Maßnahmen
BH Landeck: Weiterhin eingeschränkter Parteienverkehr

BH Landeck: Strenge Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen in den Amtsgebäuden. | Foto: Othmar Kolp
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LANDECK. In den Amtsgebäuden der Tiroler Landesverwaltung und der Bezirkshauptmannschaften gelten strenge Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen.

Maßnahmen in den Amtsgebäuden

Die aktuell steigenden Corona-Fallzahlen sind ausschlaggebend dafür, dass der Amtsbetrieb in der Tiroler Landesverwaltung und in den Bezirkshauptmannschaften auch weiterhin nur eingeschränkt möglich ist. Der Parteienverkehr ist seit Mai dieses Jahres ausschließlich für dringende Angelegenheiten vorgesehen, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können.
So dürfen die Amtsgebäude nur einzeln und unter vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Dies kann entweder per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Bezirkshauptmannschaft Landeck: Tel.: 05442 6996, bh.landeck@tirol.gv.at, www.tirol.gv.at/landeck.

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Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich

Bei der BH Landeck ist eine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich nicht erforderlich. Das heißt die Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen sowie Führerscheinen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten aller eintretenden BürgerInnen werden namentlich festgehalten um ein etwaiges Contact Tracing lückenlos zu gewährleisten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten der Amtsgebäude ist stets verpflichtend. Es wird gebeten die Hände an den dafür vorgesehenen Desinfektionsspendern zu desinfizieren und den Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Personen mit Krankheitssymptomen wie Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit oder Geruchs- oder Geschmacksverlust ist das Betreten untersagt. Es wird gebeten, den Anordnungen des Sicherheitspersonal in den Eingangs- und Empfangsbereichen Folge zu leisten.
„Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an oberster Stelle, deshalb sind die aktuellen Maßnahmen unerlässlich. Nur so können wir das Ansteckungsrisiko innerhalb der Amtsgebäude deutlich reduzieren und einen möglichst sicheren Parteienverkehr in der Tiroler Landesverwaltung und an unseren Bezirkshauptmannschaften gewährleisten“, sagt Landesamtsdirektor Herbert Forster und bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürger für das Verständnis und den Zusammenhalt.

Bezirkshauptmannschaft Landeck: Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich. | Foto: Othmar Kolp
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Informationen zu Terminvereinbarungen

Bezirkshauptmannschaft Landeck
Tel.: 05442 6996
bh.landeck@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/landeck
Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

Bezirkshauptmannschaft Imst
Tel.: 05412 6996
bh.imst@tirol.gv.at
www.tirol.gv.at/imst
Keine Terminvereinbarung im BürgerInnenservice-Bereich erforderlich.

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