Befristete Bewilligung
Land Vorarlberg erlaubt weiterhin Heliskiing am Arlberg

Bewilligung wurde verlängert: Der Arlberg ist das einzige Skigebiet in Vorarlberg, das Heliskiing anbietet. | Foto: Lech Zürs Tourismus/Sepp Mallaun
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  • Bewilligung wurde verlängert: Der Arlberg ist das einzige Skigebiet in Vorarlberg, das Heliskiing anbietet.
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LECH. Die Bewilligung für Heliskiing-Flüge am Arlberg wurde allerdings nur für zweieinhalb Jahre erteilt. Außerdem sollen die Tourimusverantwortlichen in Lech ein Konzept erarbeiten, das sowohl Klimabelange als auch touristischen Nutzen beleuchtet. Kritik kommt vom Grünen Umweltlandesrat Johannes Rauch.

"Strenge Auflagen" für Betreiber

"Die Vorarlberger Landesregierung gibt dem Antrag auf Bewilligung der Durchführung von Heliskiing-Flügen am Arlberg nur bedingt und unter strengen Auflagen statt",

berichtet Tourismus-Landesrat Christian Gantner. So wird die Dauer der Bewilligung lediglich für die kommenden zweieinhalb Jahre verlängert und gegenüber den Wünschen des Antragsstellers halbiert. Die luftfahrtrechtliche Bewilligung für die Durchführung von Heliskiing-Flügen wird per Bescheid bis Ende Mai 2024 – und nicht wie laut Ansuchen – für fünf Wintersaisonen verlängert. Die Behörde kommt nach reiflicher Abwägung aller Stellungnahmen zum Schluss, dass eine Bewilligung nach wie vor überwiegend im öffentlichen Interesse ist, allerdings unter noch strengeren Auflagen als bisher. Im Kern steht dabei die stark verkürzte Frist. Zudem soll laut Bescheid zeitnah eine umfangreiche Beurteilung der Situation v.a. im Hinblick auf die Nachhaltigkeit durchgeführt werden.
Die Tourismusverantwortlichen in Lech müssen zudem in dieser Zeit beantworten, ob das Heliskiing nach dieser Periode immer noch in der touristischen Ausrichtung Berücksichtigung findet und mit den Zielsetzungen Vorarlbergs als nachhaltige Feriendestination im Sinne der Vorarlberger Tourismusstrategie in Einklang zu bringen ist.

Tourismuslandesrat Christian Gantner: "Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligung unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen erteilt wird." | Foto: mauche
  • Tourismuslandesrat Christian Gantner: "Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligung unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen erteilt wird."
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Sorgfältige Interessensabwägung

Die Behörde hat im Bescheid die Stellungnahmen zahlreicher Gruppen und Interessensvertreter gewürdigt und sorgfältig abgewogen. Berücksichtigt wurden bei der Abwägung des öffentlichen Interesses unter anderem Umwelt-, wildökologische, touristische, aber auch sicherheitsrelevante Aspekte. Den kritischen bis ablehnenden Stellungnahmen diverser Umweltschutzorganisationen und der Umweltabteilung im Amt der Landesregierung stehen Stellungnahmen und Erfahrungsberichte aus der Praxis – etwa aus wildökologischer Sicht -, die Erhöhung der Sicherheit durch das Sicherstellen der Durchführung von notwendigen Lawinenspreng- und Rettungsflügen und eben auch Fremdenverkehrsinteressen gegenüber.

Bewilligung wurde verlängert: Der Arlberg ist das einzige Skigebiet in Vorarlberg, das Heliskiing anbietet. | Foto: Lech Zürs Tourismus/Sepp Mallaun
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1.000 Gäste bei 250 Flügen pro Saison befördert

Der Bescheid erlaubt Flüge jeweils in einer Saison von 1. Dezember bis 31. Mai des darauffolgenden Jahres, außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. In den vergangenen Jahren wurden rund 250 Flüge pro Saison durchgeführt, die rund 1.000 Gäste befördern.

„Mit einer Steigerung ist nicht zu rechnen, da die Bewilligung unter zahlreichen Bedingungen und Auflagen erteilt wird“,

so Landesrat Gantner.

Angebot für Reiche auf Kosten von Umwelt- und Klimaschutz

„Als Landesrat für Umwelt- und Klimaschutz ist es für mich in keiner Weise nachvollziehbar, dass Vorarlberg – als einziges Bundesland in ganz Österreich – Hubschrauberflüge auf Berggipfel erlaubt, um einer kleinen Gruppe von Reichen das Befahren unverspurter Hänge zu erlauben. Das ist dermaßen aus der Zeit gefallen, dass man fassungslos zurückbleibt!“,

so der Grüne Landesrat Johannes Rauch und führt weiter aus: „Heliskiing war immer äußerst umstritten: Aus Sicht des Naturschutzes, des Klimaschutzes und eines verantwortungsvollen Umganges mit der Natur völlig inakzeptabel. Dass nun aus Gründen ‚des öffentlichen Interesses‘ bzw. weil es für Lech als Tourismusdestination wirtschaftlich notwendig sei, die Genehmigung wieder erteilt wurde, ist nur damit erklärbar, dass man einer betuchten Klientel weiterhin einen luxuriösen Gefallen tun will. Ökonomisch braucht das kein Mensch!“

Der Grüne Vorarlberger Landesrat Johannes Rauch spart nicht mit Kritik. | Foto: Darko Todorovic
  • Der Grüne Vorarlberger Landesrat Johannes Rauch spart nicht mit Kritik.
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Umweltlandesrat kündigt rechtliche Schritte an

„Wir bemühen uns mit Kampagnen wie ‘Respektiere deine Grenzen‘ und Projekten für einen naturverträglichen Wintertourismus nahhaltige Wege zu gehen und eine einzige Destination im Land pfeift mit Unterstützung der ÖVP auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Das ist mit einem Wort rücksichtslos und peinlich“,

erklärt Rauch und kündigt an: „Ich werde als Umweltlandesrat nun alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass mit diesem umweltpolitischen Unfug Schluss ist.“

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