Trotz Sportverbot
Polizei zeigte zwei Paragleiter am Arlberg an

Übertretungen nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz in St. Anton am Arlberg. | Foto: Polizei
  • Übertretungen nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz in St. Anton am Arlberg.
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ST. ANTON. Die zwei Paragleiter übten ihren Sport trotz des Verbots aus. Die Polizei zeigte die beiden Männer wegen Übertretung nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz an.

Übertretungen nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz

Am Nachmittag des 02. April 2020 sind zwei Österreicher – 33 und 35 Jahre alt – trotz des bestehenden Verbotes mit ihren Paragleitschirmen in St. Anton am Arlberg und in St. Christoph am Arlberg geflogen. Die beiden Männer wurden wegen Übertretung nach dem COVID-19 Maßnahmengesetz an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht. Gegenüber den Beamten gaben sie an, sie hätten gewusst, dass Sport in dieser Form verboten sei. (Quelle: Polizei)

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