Trotz Sportverbot
Polizei zeigte zwei Paragleiter am Arlberg an
ST. ANTON. Die zwei Paragleiter übten ihren Sport trotz des Verbots aus. Die Polizei zeigte die beiden Männer wegen Übertretung nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz an.
Übertretungen nach dem Covid-19 Maßnahmengesetz
Am Nachmittag des 02. April 2020 sind zwei Österreicher – 33 und 35 Jahre alt – trotz des bestehenden Verbotes mit ihren Paragleitschirmen in St. Anton am Arlberg und in St. Christoph am Arlberg geflogen. Die beiden Männer wurden wegen Übertretung nach dem COVID-19 Maßnahmengesetz an die zuständige Behörde zur Anzeige gebracht. Gegenüber den Beamten gaben sie an, sie hätten gewusst, dass Sport in dieser Form verboten sei. (Quelle: Polizei)
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