Causa Ischgl
Skigebietsschließung – "Vorgehen der Gemeinde war mit Behörden abgestimmt"

Corona-Krise: Die Schließung des Skigebiets in Ischgl am 13. März 2020 - Vorgehen der Gemeinde war mit Behörden abgestimmt. | Foto: Othmar Kolp
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ISCHGL. Schließung des Skigebiets in Ischgl am 13. März 2020: Nach Rücksprache mit der Bezirkshauptmannschaft wurde laut einer Aussendung die entsprechende Verordnung am 14. März von der Gemeinde kundgemacht – damit sei die Verordnung am 14. März in Kraft getreten, der Seilbahnbetrieb wurde wie von LH Platter angekündigt eingestellt.

Einstellung des Skibetriebes

Nach der Präsentation des Experten-Berichts zum Tiroler Corona-Krisenmanagement hat die Gemeinde Ischgl in einer Presseaussendung klar gestellt, dass das Vorgehen mit dem Behörden abgestimmt gewesen sei:
Am 12. März um 14:33 Uhr hat die Bezirkshauptmannschaft Landeck der Gemeinde Ischgl die Verordnung des Landes LA-KAT-COVID- EPI/57/3-2020 zugestellt. Mit dieser Verordnung wurde die Einstellung des Skibetriebs angeordnet. Einen Tag zuvor, am 11. März gegen 18:30 Uhr, hat Landeshauptmann Günther Platter im Rahmen eines Pressegesprächs erklärt, dass der 13. März der letzte Skitag in Ischgl sein wird und der Seilbahnbetrieb am 14. März für zwei Wochen untersagt wird. Dabei hat der Landeshauptmann auch eine entsprechende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft nach dem Epidemiegesetz angekündigt. „Vor diesem Hintergrund haben wir nach Erhalt der Verordnung am Nachmittag des 12. März mit der Bezirkshauptmannschaft Landeck abgeklärt, wann die Gemeinde die Verordnung genau kundzumachen hat. Aus der Verordnung selbst war dies nicht ersichtlich. Im Unterschied zu den anderen Verordnungen fehlte der Hinweis, dass sie unverzüglich kundzumachen sei“, erläutert der Ischgler Bürgermeister.

 Ischgler Bürgermeister Werner Kurz: "Der Vorwurf, dass ich mich nicht an die Tiroler Gemeindeordnung gehalten habe, stimme nicht." | Foto: Othmar Kolp
  • Ischgler Bürgermeister Werner Kurz: "Der Vorwurf, dass ich mich nicht an die Tiroler Gemeindeordnung gehalten habe, stimme nicht."
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13. März war der letzte Siktag

Die Bezirkshauptmannschaft habe, so Kurz, mitgeteilt, dass die Verordnung ab Samstag, 14. März gilt und somit der 13. März der letzte Skitag sei. „Dies entsprach auch der Aussage von Landeshauptmann Platter. Aus diesem Grund habe ich die Verordnung am 14. März an der Amtstafel der Gemeinde Ischgl kundgemacht.“ Die Rücksprache mit den Behörden geht auch aus den Akten der Bezirkshauptmannschaft hervor. Dort findet sich folgender Eintrag zur Verordnung: „Lt. Mitteilung Bgm Ischgl (Kurz) wird die gegenständliche Verordnung am 14.03.2020, 08:00 Uhr an der Amtstafel der Gemeinde kundgemacht.“ (siehe Seite 79 im Bericht der unabhängigen Expertenkommission zum Management der Covid-19-Pandemie in Tirol).
Am 12. März um 16:23 Uhr – also zwei Stunden nach Eintreffen der Verordnung – informierte schließlich die Silvretta Seilbahn AG die Oberste Seilbahnbehörde im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und das Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Verkehrs- und Seilbahnrecht, über die Beendigung des Fahrgastbetriebes am 13. März (siehe nachfolgende Bilder).

Information der Silvretta Seilbahn AG an die Behörden. | Foto: Silvretta Seilbahn AG
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Information der Silvretta Seilbahn AG an die Behörden. | Foto: Silvretta Seilbahn AG
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Bürgermeister Kurz weist Vorwurf zurück

„Ich gehe davon aus, dass die Ankündigung des Herrn Landeshauptmanns vom 11. März mit seinen Experten abgestimmt war und ein Betrieb von Seilbahnen und Skibussen aus Sicht des Landes bis einschließlich 13. März im Sinne des Epidemiegesetzes als zulässig eingestuft wurde. Wie aus vorliegenden Dokumenten (u.a. dem Untersuchungsbericht der unabhängigen Expertenkommission) hervorgeht, gab es keinerlei Widerspruch der Bezirkshauptmannschaft, des Amtes der Tiroler Landesregierung oder dem Bundesministerium als zuständige Seilbahnbehörde“, so Kurz.
Der Vorwurf, dass er sich nicht an die Tiroler Gemeindeordnung gehalten habe, stimme nicht. Der Paragraph 60 der Tiroler Gemeindeordnung gelte für Verordnungen von Gemeindeorganen, nicht jedoch für Verordnungen anderer Behörden.
(Quelle: Presseaussendung der Gemeinde Ischgl)

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