Venet AG: Gemeinnützigkeit oder "Billig-Jobs"?

Bei der Venet Bergbahnen AG waren im jahr 2015 wiederholt Asylwerber beschäftigt. | Foto: Venet Bergbahnen AG
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LANDECK/ZAMS (otko). Bei der letzten Gemeinderatssitzung in Zams wollte FPÖ-GR Christoph Köck unter dem Tagesordnungspunkt "Allfälliges" wissen, ob "etwas dran ist, dass der Venet-Vorstand verurteilt wurde". Ein kurzes und energisches "da ist nichts dran" kam als Antwort von Venet-Vorstand Bgm. Siegmund Geiger. Dies bestätigt auch sein Landecker Vorstandkollege Bgm. Dr. Wolfgang Jörg auf Anfrage der Bezirksblätter: "So viel kann ich sagen, dass es keine Verurteilung der Venet AG gibt. Da es aber ein laufendes Verfahren ist, gibt es dazu keine weiteren Auskünfte."
Zum Hintergrund: Bei der Venet Bergbahnen AG, die sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz der Gemeinden Landeck und Zams befindet, wurden  im Jahr 2015 wiederholt Asylwerber für gemeinnützige Tätigkeiten beschäftigt – unter anderem bei Infrastrukturarbeiten und als Tellerwäscher. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten konnten sie dort maximal 80 Stunden im Monat zu einem Stundenlohn von drei Euro arbeiten.

Missbräuchliche Beschäftigung?

Kritik an dieser Beschäftigung und an den "Billig-Jobs" für Asylwerber gab es damals vom Grünen Landecker Gemeinderat und Sozialsprecher Ahmet Demir. Ausgehend von einem ähnlichen Fall bei einem gemeindeiegenen Betrieb in Leutasch hatte er den Fall ins Rollen gebracht. "Bei der Venet Bergbahnen AG werden AsylwerberInnen für nicht gemeinnützige Tätigkeiten wie die Instandhaltung sowie für Bauarbeiten bei der Beschneiungsanlage eingesetzt. Ich bin dafür, dass AsylwerberInnen gemeinnützige Tätigkeit verrichten dürfen, aber hier stellt sich die Frage einer missbräuchlichen Verwendung. Bei solchen Bauarbeiten spart der Seilbahnbetrieb bei den Facharbeitern." Auch heute noch sieht sich Demir in seiner Argumentation bestätigt.
Damals wies Seilbahnvorstand Geiger die Kritik Demirs als nicht "nachvollziehbar und zynisch" zurück. Es sei alles in Absprache mit der Flüchtlingskoordination und dem Flüchtlingsheim und im Rahmen des rechtlich möglichen erfolgt. Da sich die Venet Bergbahnen AG in der öffentlichen Hand der Gemeinden und des TVB befinde, sei dies möglich. Zudem diene diese sinnvolle Art der Beschäftigung der Integration und erfolge auf freiwilliger Basis, argumentierte Geiger.

Laufendes Verfahren

Offenbar anders sah diese Asylwerber-Beschäftigungsaktion aber die Finanzpolizei, die den Fall an die für Ausländerbeschäftigung und Arbeitnehmerschutz zuständige BH Landeck weitergeleitet hat. Die Vorstände Siegmund Geiger, Wolfgang Jörg und Peter Vöhl sowie Ex-Vorstand Herbert Mayer sind mit einer Anzeige nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz bzw. mit einem Verwaltungsstrafverfahren konfrontiert. Wegen des laufenden Verfahrens gibt es aber keine weiteren Auskünfte. Es liegt aber eine Berufung gegen das Straferkenntnis der BH Landeck beim Landesverwaltungsgericht vor.
Für den Zammer FPÖ-GV Mathias Venier stellt sich aber bei einer eventuellen Verurteilung des Venet-Vorstandes die grundsätzliche Frage, ob die jeweiligen Personen, das Unternehmen oder der Steuerzahler die Geldstrafe trägt.

Venet: Grüne gegen "Billig-Jobs" für Asylwerber
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