Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Sanna- Wasserkraftwerkes

Mit 9.4. sank der Preis bereits auf 2,8 Ct./kWh und die Fieberkurve liegt bereits unterhalb der eingefärbten Diagrammfläche! Mit der Schneeschmelze kommt die vermehrte Stromproduktion durch Wasserkraft zusätzlich auf den Markt. Angebot wird noch größer als die Nachfrage. Preistendenz weiter sinkend!
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  • Mit 9.4. sank der Preis bereits auf 2,8 Ct./kWh und die Fieberkurve liegt bereits unterhalb der eingefärbten Diagrammfläche! Mit der Schneeschmelze kommt die vermehrte Stromproduktion durch Wasserkraft zusätzlich auf den Markt. Angebot wird noch größer als die Nachfrage. Preistendenz weiter sinkend!
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Fakten aus dem Gutachten vom 19.03.2014 in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Sanna- KW von Univ.- Prof. Hon.- Prof. Mag. Dr. Alois Pircher.

Wie im 3. Kommentar zum Artikel „Wasserkraft Sanna: Großes Interesse bei Infoveranstaltung“ bereits angekündigt, will ich das dort gegebene Versprechen nun einlösen.

Erfolgsaussichten und mögliche Renditen für die Investoren können dem Gutachten von Univ.-Prof. Hon.-Prof. Mag. Dr. Alois Pircher entnommen werden.

Hier einige Eckdaten daraus:

a) Ansätze sind aus der Sicht des Gutachters optimistisch gewählt und lassen keinen Spielraum nach unten offen!

b) Betrachtung der Wirtschaftlichkeit erfordert 2 Gesichtspunkte. Einmal aus der Sicht der Gemeinden und wichtiger ist die Sichtweise für die GmbH. Nur wenn diese positive Ergebnisse erwirtschaftet, wird der Betrieb (die KW- GmbH) in der Lage sein, die versprochenen Ausschüttungen an die Gesellschafter und somit auch an die Gemeinden zu zahlen!

c) Weder kurz- noch langfristig betrachtet wird dieses Projekt keine Gewinne abwerfen! 2 Szenarien wurden gerechnet. Sollten sich die Erlöse und die Kosten erwirtschaften wie geplant, so ist ein positiver Cash- Flow für die Bezahlung der Zinsen und Rückzahlungen der Darlehen möglich, jedoch sind keine Gewinne für mögliche Ausschüttungen an die Gemeinden vorhanden!
Der ermittelte Deckungsbeitrag von 3,6 Ct. pro kWh liegt deutlich unter dem günstigsten Stromgestehungspreis welcher in der Grafik mit 4,5 Cent/kWh als günstigster Stromgestehungspreis angeführt ist! Daran ist zu erkennen, dass in keinem Fall ein Spielraum gegeben ist, und dass dieser Beurteilung bereits mehr als optimistische Daten zugrunde gelegt sind!

d) Selbst bei optimistischer Einschätzung wäre bei einer Finanzierung auf z.B. 50 Jahre ein doppelt so hoher Cash- Flow erforderlich, als prognostiziert! Es verbleibt lediglich ein freier Cash Flow von 837.450 €! Eine Gesamttilgung aller Fremdmittel und Gesellschafter- Darlehen wäre erst nach ca. 107 Jahren möglich! Bei einer Reduktion des zugrunde gelegten Strompreises von 4 Ct./kWh auf 3,5 Ct./kWh ergäbe sich ein Tilgungszeitraum von 602 Jahre!

e) In der Folge werden verschiedene Szenarien für eine Break-Even-Analyse gerechnet um festzustellen welche Voraussetzungen notwendig sind, damit sich eine „schwarze Null“ ergibt! Resultat ist, dass bei gleichbleibenden Marktpreis von 4 bzw. 3,5 Cent/kWh entweder das Regelarbeitsvermögen (RAV) fast verdoppelt werden müsste, oder wenn ein Bilanzgewinn von 300.000€ herausschauen sollte, müsste auf Basis dieser Marktpreise das RAV mehr als verdoppelt werden, von 83 GWh auf 173 GWh! Das erscheint jedoch in allen Fällen als eher unrealistisch, weil nicht mehr Wasser zur Verfügung stehen wird und die Triebwassermenge sogar reduziert werden muss, wenn man den Outdoorsport in Europas Wildwassereldorado Tiroler Oberland nicht vernichten will.

f) Das geplante RAV wird deshalb eher gesenkt werden müssen, als dass es gesteigert werden kann! Aber selbst im schlimmsten Fall, dass der Outdoorsport geopfert wird und keine Berücksichtigung findet, wird bei einer noch höheren Wasserentnahme zur Steigerung des RAV die Ökologie darunter massiv leiden! Diese Maßnahme wird sicher im Rahmen der UVP nicht geduldet, weil nach EU- Wasserrahmenrichtlinie alle Flüsse unter KW- Einflüsse bis 2015 verbessert werden müssen und bestehende Flüsse durch KW- Bauten nicht verschlechtert werden dürfen! Unter diesen Aspekten ist somit eine Unwirtschaftlichkeit des KWs garantiert, weil eine Erlössteigerung durch Erhöhung des RAV unmöglich sein wird, außer es erhöht sich der Marktpreis laut nachfolgenden Punkt g) sehr massiv!

g) Deshalb bleibt nur mehr die Analyse zur Ermittlung der Gewinnschwelle über den notwendig zu erzielenden Marktpreis je kWh! Der notwendige Preis (ca. 6,9 Ct./kWh) wäre somit um 72,5% in Bezug auf kalkulierten optimistischen Preis von 4 Ct./kWh, oder um mehr als das Doppelte (143%) in Bezug auf den derzeit aktuellen Marktpreis (am 9.4. = 2,84 Ct./kWh)! Solche Preissteigerungen sind auch langfristig gesehen unrealistisch!

h) Sollte ein Jahresgewinn vor Steuer von 300.000 € erzielt werden, so wäre sogar ein Preis von 7,30 €/kWh erforderlich! Dieser Preis liegt dann um mehr als das Doppelte (157%) über dem derzeit aktuellen Preis (2,84 Ct./kWh), oder um 82,5% über dem kalkulierten Preis von 4 Cent/kWh! Hier gilt Selbiges in Bezug auf mögliche Realität wie im vorigen Punkt!

i) Dessen ungeachtet wird in der Folge angenommen, dass es in Zukunft gelingt, einen Jahresgewinn vor Steuer von ca. 300.000 € zu erwirtschaften. In diesem Fall wird ein solcher erst nach Auflösung der kumulierten Verlustvorträge in bis zu 50 oder mehr Jahren möglich sein. In diesem Fall ist aber zuerst die Körperschaftssteuer (25%) in Abzug zu bringen. Vorausgesetzt, dass die Gemeinden bis dahin ihren Anteil von 25% noch halten konnten, wird der Gewinnanteil von 25% unter den Gemeinden aufgeteilt und somit verbleiben unterm Strich je Gemeinde rund 8.000 € (exakt 8.035,71€) an Gewinnausschüttung pro Jahr!

j) Hinzu kommen noch die Darlehensrückzahlungen an die Gemeinden, welche jedoch von der KW- GmbH. nachteilig gegenüber dem Bankkredit bedient werden müssen und somit völlig offen bleibt, ob es zu solchen Zahlungen innert der versprochenen ersten 20 Jahre kommen kann. Siehe dazu Punkt d) Immerhin bedeutet das bei einem Ausfall, dass das Risiko für die Gemeinden wächst, dass sie für deren Kredite zur Aufbringung des Eigenkapitals von je Gemeinde mit rund 500.000 € nicht einmal die in Aussicht gestellten Einnahmen haben werden und damit deren Budgets entsprechend belasten werden!

k) Zu achten ist auch auf die rechtliche Situation (siehe §35 der gesamten Rechtsvorschrift für GmbH-Gesetz, Fassung vom 30.03.2014) der Gemeinden in Bezug auf deren Gesellschaftsanteile! Wenn die Gemeinden nicht mind. 25% + 1 Stimme mehr haben, dann sind sie der ¾- Mehrheit der beteiligten EVUs ausgeliefert und es können Abänderungen des Gesellschaftsvertrages einseitig und damit ohne Einfluss der Gemeinden vorgenommen werden. Angesichts dieser doch tristen Aussichten auf einen wirtschaftlichen Erfolg, ist diese Minderheitsbeteiligung in jedem Fall eine noch nicht abzuschätzende Gefahrensituation für die Gemeinden! Verschiedene Szenarien könnten sich daraus ergeben, aber alle zum Nachteil der Gemeinden.

l) Conclusio von Univ.- Prof. Mag. Dr. Alois Pircher - Innsbruck
Auf Basis der dargelegten Fakten und der kritischen Würdigung der Kalkulation ergibt sich bei der geplanten Ertrags- und Kostenstruktur weder kurz- noch langfristig ein Break-Even-Punkt oder gar eine Gewinnsituation! Folglich wird auch eine versprochene Ausschüttung an die Gemeinden nicht möglich sein. Vielmehr werden nicht einmal die prognostizierten Cash-Flows ausreichen um die gewährten Darlehen innerhalb eines angemessenen Finanzierungszeitraums zurück bezahlen zu können.

Dieses hier angeführte Gutachten soll, ja muss sogar sehr Ernst genommen werden. Ich spreche niemanden eine andere Meinung zu haben ab, aber man sollte Fach- und Sachkenntnisse eines Fachmannes genau so ernst nehmen, wie ich von einem Malermeister seinen Rat und Vorschlag nicht ablehnen werde, wenn es um einen neuen Anstrich geht. Wenn ich ihn ignoriere, dann habe ich meinen eigenen Finanzschaden. Bei einer Missachtung eines Fachgutachtens als Bürgermeister läuft man sehr schnell in Gefahr mit dem § 302 des StGB in Konflikt zu geraten. In diesem Fall schädigt man als Bürgermeister nicht seine eigenen Finanzen, sondern das Gemeindevermögen (Vermögen aller Gemeindebürger) und das noch dazu wissentlich, weil man dieses Gutachten ganz lapidar mit nachfolgenden Satz ab tut: „Er hat so gerechnet, wie es ihm am besten gefallen hat.“ Anmerkung: mit Er meint Bgm. Rauchegger wohl Univ.- Prof. Mag. Dr. Alois Pircher?

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es bis jetzt noch kein EVU als Interessent und damit als Partner gibt, denn diesbezüglich ist die Ausschreibung noch im Gang. Es wird sich noch weisen, ob für dieses Projekt ein Partner gefunden werden kann, denn bei den derzeit schwierigen Strommarkt infolge Preisverfall des Strompreises haben sie massive Gewinnrückgänge hinzunehmen und müssen auf das eigene Überleben achten. Aus diesem Grund wird auch die Nachfrage nach möglichen Abschreibposten (Verlustgeschäfte) wohl auch sinken?

Was am Kraftwerk Stanzertal unbestritten gut ist, kann jedoch nicht 1:1 auf das Sanna- Kraftwerk umgelegt werden. Da vergleicht Bgm. Peter Rauchegger leider Äpfel mit Birnen.

Mit 9.4. sank der Preis bereits auf 2,8 Ct./kWh und die Fieberkurve liegt bereits unterhalb der eingefärbten Diagrammfläche! Mit der Schneeschmelze kommt die vermehrte Stromproduktion durch Wasserkraft zusätzlich auf den Markt. Angebot wird noch größer als die Nachfrage. Preistendenz weiter sinkend!
Der kraftwerksgeschädigte Inn im Winter in Landeck knapp vor dem Zufluss der noch intakten Sanna! Soll die Zukunft der Sanna gleich ausschauen wie sich der Inn hier in Landeck präsentiert? | Foto: Lorenz Schimpfössl
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