Tödlicher Unfall bei Einsatzfahrt in Wolfsberg
Rettungsfahrer verurteilt
21-jähriger Rettungsfahrer wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu sieben Monaten bedingter Haft und 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt.
WOLFSBERG. Am 5. Oktober des Vorjahres kam es an einer ampelgeregelten Kreuzung an der B70 im Süden von Wolfsberg zu einem Verkehrsunfall zwischen einem im Einsatz befindlichen Rettungswagen und dem PKW einer 52-jährigen Frau. Die Lenkerin des PKW kam dabei ums Leben. Der Rettungsfahrer soll dabei mindestens 90 km/h gefahren sein, obwohl in diesem Bereich nur 50 km/h erlaubt waren. Die Frau fuhr an der für sie grünen Ampel in die B70 ein und wurde vom Rettungswagen gerammt. Trotz sofort eingeleiteter Maßnahmen kam für sie jede Hilfe zu spät.
Mildernde Umstände
Der Prozess, der diese Woche teils am Unfallort, teils am Bezirksgericht Wolfsberg verhandelt wurde, endete mit eine bedingten Haftstrafe von sieben Monaten und einer Geldstrafe von 4.500 Euro wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Richter Oliver Kriz begründete das Urteil damit, dass der Rettungsfahrer sich vor dem Einfahren in die Kreuzung hätte vergewissern müssen, niemanden zu gefährden. Die Tatsache, dass sich der Rettungsfahrer im Einsatz befand und die Unbescholtenheit des Fahrers wurden als mildernde Umstände anerkannt.
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