Ein Schild "Achtung Dachlawine" allein reicht nicht
Wer muss wann und wie Schnee vom Gehsteig räumen und wie sieht's bei Dachlawinen aus?
Noch lässt der Winter nicht aus: Egal, ob es diese Woche Schneefälle oder Tauwetter gibt, unser AK-Konsumentenschutzexperte Guido Zeilinger beschäftigt sich dieses Mal mit "Verkehrssicherheitspflichten".
Die Schneeschaufel sollten Grundstückseigentümer stets zur Hand haben. Denn im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen sechs und 22 Uhr Gehsteige und Gehwege innerhalb von drei Metern entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen. "Das heißt nicht, dass um sechs Uhr mit der Schneeräumung begonnen werden muss, um sechs Uhr muss bereits geräumt sein", ergänzt Zeilinger.
Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von einem Meter geräumt und bestreut werden. In einer Fußgängerzone oder Wohnstraße ohne Gehsteige muss auf der Fahrbahn ein ein Meter breiter Streifen entlang der Häuserfront gereinigt und bestreut werden.
Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden. Zur Ablagerung von Schnee aus Häusern oder Grundstücken auf der Straße benötigt der Liegenschaftseigentümer eine Bewilligung.
Achtung Dachlawine
Die Warnung vor Dachlawinen durch Schilder, Fahnen oder Latten muss im Anlassfall erfolgen. "Es ist nicht zulässig, Warnschilder bereits im Oktober aufzustellen und im Rahmen der allgemeinen Ostereiersuche im April wegzuräumen", sagt Zeilinger. Und es gilt die Beseitungspflicht: Schneelasten auf Dächern, Mauervorsprüngen etc. müssen unverzüglich beseitigt werden. Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. Nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden.
Kein Winterdienst
Wege, die im Winter nicht geräumt werden und auf denen kein Streudienst erfolgt, müssen mit einer Absperrung (Kette) gesichert werden. Ein Schild "Kein Winterdienst" allein reicht nicht.
Mal sehen, ob diese Woche weiter sibirische Kälte herrscht oder ob uns die Sonnenstrahlen wärmen, in Punkto Schneeräumung oder Dachlawinen sollten wir weiter auf der Hut sein. ^WG
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