AK-Konsumentenschutz
Garanieverlängerung: Die Stunde der Wahrheit
Ob sich eine Garantieverlängerung rechnet, sollte man vor dem Kaufabschluss sorgfältig überprüfen.
Große Elektroketten bieten Garantieverlängerungen und Geräteversicherungen an. Manchmal reihen die Händler die Garantieverlängerung als Versicherung ein. Was Leistungen, Laufzeit, Ausschlüsse und Prämien betrifft, gibt es in den Versicherungsvarianten zahlreiche Abstufungen. Die Prämien können sehr teuer ausfallen. "Die Prämien für Geräteschutz unterscheiden sich erheblich und können – abhängig von Paketleistungen, Laufzeit und der Kaufpreishöhe – teuer ausfallen", weiß Guido Zeilinger, Konsumentenschutzexperte der AK Steiermark.
Gestaffelte Auszahlung
"Beim Kauf einer Waschmaschine habe ich mich zu der empfohlenen – allerdings kostenpflichtigen – Garantieverlängerung auf fünf Jahre entschlossen", berichtet eine Obersteirerin. Für den Preis von 90 Euro wurde ihr eine gestaffelte Auszahlung des Kaufpreises zugesagt: 100 Prozent innerhalb von 24 Monaten, 60 Prozent innerhalb von 36 Monaten, 40 Prozent innerhalb von 48 Monaten und 25 Prozent innerhalb von 60 Monaten.
Achtung auf das Kleingedruckte
Im Anlassfall entscheiden die Geschäftsbedingungen des Verkäufers, ob der Kaufpreis überhaupt anteilig zurückerstattet wird. Denn erst wenn ein Totalschaden vorliegt, gibt es diese Regelung. In der AK-Konsumentenberatung gibt es immer wieder Beschwerden über Ausschlüsse. Versicherer berufen sich auf das Kleingedruckte, wenn Konsumenten den Geräteschutz einfordern. "Konsumenten bleiben auf der Strecke, weil ihnen die vielen Vertragsdetails nicht bewusst sind und sie darüber nicht informiert wurden", kritisiert Zeilinger, "es ist nicht sicher, ob sich eine zugekaufte Garantieverlängerung wirklich rechnet, auf alle Fälle aber erhöht sich der Kaufpreis!"
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