Wahlrecht ändern

Wahlrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Vor etwas mehr als vier Wochen hat die österreichische Bevölkerung einen neuen Nationalrat gewählt. Wahlbeteiligung 75,6 %. Das Ergebnis hat doch einige Überraschungen gebracht. Die nun neu aufgestellten Volksvertreter haben die konstituierende Sitzung ohne größere Unstimmigkeiten vorschriftsmäßig abgehalten. In dieser Sitzung wurden auch die drei Nationalratspräsidenten gewählt. Somit ist der Nationalrat voll handlungsfähig. Ebenso handlungsfähig ist die sogenannte “Übergangsregierung” mit Frau Bierlein als Bundeskanzlerin an der Spitze. Ach so, bald hätte ich es vergessen. Nach der Wahl hat der Herr Bundespräsident den Obmann der stimmenstärksten Partei, Herrn Sebastian Kurz von der ÖVP (seines Zeichens Altkanzler) beauftragt eine neue, tragfähige Bundesregierung zu bilden. So weit – so gut. Nun beginnt das Dilemma, nach einigen showmäßigen Sondierungsgesprächen haben sich drei Parteien zurückgezogen, sie sind nicht bereit weiterhin zu sondieren. Übrig geblieben sind nun nur mehr die wiedererstarkten Grünen mit Herrn Kogler an der Spitze. Dass er natürlich keine regierungsfähige Mannschaft aufbieten kann liegt wohl auf der Hand. Er wird aber die Medienpräsenz so lange wie möglich ausnützen. Herr Kurz hat zwar einen “Sondierungsstopp” angekündigt, das gehört zu seiner Taktik. In Wirklichkeit wartet er aber die Landtagswahlen am 24. November in der Steiermark (voraussichtlicher Sieger ÖVP) ab um dann mit den eigentlichen Koalitionsverhandlungen zu beginnen. Wen er dann noch als Partner hat sei einmal dahingestellt. Inzwischen sind dann schon zwei Monate vergangen. Am Ende wird sich aber Herr Kurz für eine Minderheitsregierung (zu Ostern?) mit Duldung der FPÖ entscheiden. Neuwahlen wären ein noch größeres Risiko. Um in Zukunft diese Misere zu vermeiden gibt es nur einen vernünftigen, demokratischen Weg. Das Wahlrecht muss geändert werden. Bei einem Mehrheitswahlrecht würden alle vorher beschriebenen Unzulänglichkeiten wegfallen. Jene Partei die die meisten Stimmen erhalten hat bekommt die Hälfte der Mandate – plus zwei. Die restlichen Mandate werden wie bisher auf die anderen Parteien aufgeteilt. Damit ist eine ordentliche Arbeit gewährleistet. Arbeitet die Regierung gut wird sie wiedergewählt, arbeitet sie schlecht wird sie abgewählt. So einfach geht das, ohne lästige und zeitaufwendige Verhandlungen die nichts, aber auch schon gar nichts bringen. Es ist nur die Frage ob so eine Wahlrechtsänderung eine parlamentarische Mehrheit bekommt, bezw. ob eine Partei den Mut hat so einen Antrag einzubringen. Nebenbei sei auch noch zu hinterfragen ob 183 Abgeordnete noch zeitgemäß sind.

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