I woat auf a Flugzeug, aber es kommt net, es kommt net

Der Blick auf die Anzeigetafel des Flughafens verheißt nichts Gutes: Der Flug wurde annulliert. | Foto: Fotolia
2Bilder
  • Der Blick auf die Anzeigetafel des Flughafens verheißt nichts Gutes: Der Flug wurde annulliert.
  • Foto: Fotolia
  • hochgeladen von Wolfgang Gaube

Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Verspätungen, Überbuchungen oder Annullierungen von Flügen. Die Fluggäste haben in diesen Fällen jedoch gewisse Rechte, die von der EU-Fluggastverordnung geregelt werden. Diese Verordnung gilt für Flüge aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaats und für Flüge aus einem Drittstaat mit einer Fluglinie mit Sitz in der EU in das Gebiet der EU.
Dazu ein aktueller Fall: Der Urlaub in Teneriffa war schön, doch die Rückreise hatte ihre Tücken. Geplant war der Rückflug für Sonntag, aber vom Flugzeug, in dem die Plätze gebucht waren, war weit und breit nichts zu sehen. "I woat auf a Flugzeug, aber es kommt net, kommt net" – frei nach dem Song von "DÖF". Nicht zu Mittag, nicht am Nachmittag, auch nicht am Abend. Die Fluglinie zahlte die Übernachtung in einem Hotel, aber dann hieß es weiter warten. Am Montag gab es keinen Flieger der besagten Airline, auch am Dienstag nicht.

Vier Tage Verspätung

Endlich: Am Mittwoch wurden für die Heimreise Plätze in einem Flugzeug gebucht, allerdings mit der Landung in Zürich. Von dort ging's mit dem Bus nach Wien-Schwechat, nach einer kleinen Weltreise erfolgte vier Tage später als geplant dort die Ankunft.

Pauschalierter Entschädigungsanspruch

Die von der Fluglinie angebotene Entschädigung von 400 Euro schien angesichts der langen Wartezeit auf den Rückflug doch sehr gering. Der kontaktierte AK-Konsumentenschutzreferent Guido Zeilinger musste den Reisenden aber mitteilen, dass diese Entschädigung rechtens sei: "Voraussetzung ist, dass der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist. Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer besteht ein Anspruch auf eine Entschädigung von 400 Euro. Das ist eine pauschalierte Entschädigungsleistung, unabhängig davon, wie lange die Verspätung ist. Zusätzlich ist die Fluglinie verpflichtet – abhängig von der Wartezeit – für Mahlzeiten und Erfrischungen zu sorgen. Wenn notwendig sind eine Übernachtung im Hotel sowie zwei Telefonate oder E-Mails kostenlos für den Fluggast zu ermöglichen." ^

Der Blick auf die Anzeigetafel des Flughafens verheißt nichts Gutes: Der Flug wurde annulliert. | Foto: Fotolia
Guido Zeilinger, Leiter des AK-Kompetenzzentrums für Konsumentenschutz.
Push-Nachrichten auf dein Handy
MeinBezirk.at auf Facebook verfolgen
Die Woche als ePaper durchblättern
Newsletter deines Bezirks abonnieren

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Anzeige
"Josh" wird bei den ersten "Mürzhofner Spring Vibes" in Kindberg am 8. Mai auf der Bühne stehen.  | Foto: Michael Strini
4

"Mürzhofner Spring Vibes"
Der Countdown zur Premiere läuft

Der Countdown zu den ersten "Mürzhofner Spring Vibes" am 8. Mai 2024 läuft und damit auch der Countdown zum Auftritt von "Josh" in Kindberg. Mit dabei an diesem Abend ist auch Singer-Songwriter Alexander Eder sowie Moderator und DJ "Daniel Düsenflitz". Karten sind noch in allen Kategorien erhältlich. KINDBERG. "Cordula Grün", "Expresso & Tschianti", "Martina" oder "Ich gehör repariert": Hits hat der österreichische Musiker "Josh" schon einige. Derzeit auf Deutschland-Tournee, gibt der Sänger am...

  • Stmk
  • Mürztal
  • Angelina Koidl

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.