Das Bauernjahr: Der Bauer als Administrator

Mehrfachanträge und viele weitere bürokratische Hürden müssen bewältigt werden. | Foto: Baumann
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Seit jeher zählen der Umgang und das Versorgen des Viehs, das Bestellen der Felder, die Erntearbeiten u. a. zum Arbeitsalltag eines Bauern und einer Bäuerin, in dem als Ergebnis wertvolle Lebensmittel hergestellt werden. Je nach betrieblichen Vor-aussetzungen gehört auch die Bewirtschaftung eines Waldes zu diesem Alltag.
Zunehmend mehr Zeit in Anspruch nehmen in den letzten Jahren bürokratische und organisatorische Aufgaben.

Mehrfachantrag
Durch das System der Ausgleichszahlungen von EU und Staat für die Landwirtschaft bilden umfangreiche Aufzeichnungen auch die Grundlage für eben diese Zahlungen. Jedes Jahr haben die Hofbewirtschafter bis Mai den sogenannten „Mehrfachantrag“ abzugeben, in dem die Flächen (Grünland, Acker, Almen) und ihre Nutzungsweise genauestens dokumentiert sind.

Tierkennzeichnung

Auch in der Tierkennzeichnung gibt es strikte Vorgaben: Jede Geburt, Kauf, Verkauf, Auftreiben auf die Alm, Schlachtung usw. werden umgehend an die AMA (Agrarmarkt Austria) gemeldet. So ist gesichert, dass der „Lebenslauf“ etwa eines Rindes, das als qualitativ hochwertiges Fleisch zum Konsumenten gelangt, bis ins Detail nachvollzogen werden kann.

Neue Herausforderung
All dies stellt große Her-ausforderungen an unsere Bauernschaft dar, über verschiedenste Richtlinien, wie Behaltefristen, Mindestzeiten, Mähzeitpunkte, bauliche Vorschriften etc. Bescheid zu wissen und sich stets am neuesten Stand zu informieren.
In diesen Wochen sind die land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzer damit beschäftigt, den Einheitswert ihrer Eigentumsflächen festzustellen und neu zu bewerten.

Mehr Bürokratie

Diese sogenannte Hauptfeststellung in der Land- und Forstwirtschaft wurde zuletzt 1988 durchgeführt, in der Zwischenzeit gab es Fortschreibungen. Aus diesem Grund wurden vom Finanzamt Formulare ausgeschickt, in die die Flächen nach genauesten Richtlinien per Stichtag 1. Jänner 2014 einzutragen sind.
Für landwirtschaftliche Flächen gibt es Vergleichsbetriebe, die eingehend bewertet wurden, und nun als Grundlage dienen.
In der Forstwirtschaft obliegt es jedem Besitzer, seine Waldflächen genau nach Bestand, Baumart, Alter, Gefälle und Bonität anzugeben. Diese werden dann vom Finanzamt bewertet.
Eine wesentliche Neuerung beim Einheitswert ist, dass die öffentlichen Gelder (Säule 1) mit 33 Prozent dem Einheitswert hinzugerechnet werden.
Der Einheitswert hat Aussagekraft über die Ertragsleis-tung eines Betriebes. Er bildet die Basis für viele Steuern und Abgaben der Land- und Forstwirte, wie z. B. Grundsteuer, Grunderwerbssteuer, Sozialversicherungsbeitrag, Kirchenbeitrag und vor allem die Einkommenssteuer.

Mehrfachanträge und viele weitere bürokratische Hürden müssen bewältigt werden. | Foto: Baumann
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