Prävention in Sachen Gewalt

Günter Wesner ist Gewaltschutz-Landestrainer für die Steiermark.
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  • Günter Wesner ist Gewaltschutz-Landestrainer für die Steiermark.
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Aufgrund des kürzlich stattgefundenen Gewaltexzesses in Liezen, bei der eine Frau im Streit ihren Partner mit einem Küchenmesser attackierte, traf sich die WOCHE mit Gewaltschutz-Landestrainer Günter Wesner zum Gespräch.
Das 2. "Gewaltschutzgesetz" - Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie - trat am 1. Juni 2009 in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden rechtliche Voraussetzungen für einen raschen und effizienten Schutz von Opfern häuslicher Gewalt geschaffen. Seit 1. September 2013 wurde das Sicherheitspolizeigesetz jedoch erweitert, berichtet Wesner. Kommt es zu Gewalttaten im häuslichen Bereich, tritt dieses in Kraft und regelt auch das Einschreiten der Polizei als Organ der Sicherheitsbehörde.

Maßnahmen
Zentrale Maßnahmen sind dabei die Wegweisung sowie das Betretungsverbot des Täters bis zu zwei Wochen. Unabhängig davon ist, ob es sich beim Täter um den Mieter oder Eigentümer der Wohnung handelt. Ausschlaggebend für die Polizei ist, dass die gefährdete Person in dieser Wohnung wohnt (Schutzbereich). Seit 1. September umfasst das Betretungsverbot zusätzlich auch Schulen, Kindergärten oder -horte im Umkreis von 50 Metern, wenn Kinder unter 14 Jahren gefährdet sind.

Einstweilige Verfügung
Wird innerhalb der zwei Wochen des Betretungsverbotes vom Opfer bei Gericht ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, kann dieses auf einen längeren Zeitraum erweitert werden. Auch im Sicherheitspolizeigesetz, welches Teil des Gewaltschutzgesetzes ist, ist verankert, dass die Daten des Opfers an das zuständige Gewaltschutzzentrum weitergeleitet werden.
Im Bezirk Liezen wird die Regionalstelle am Fronleichnamsweg 4 informiert, welche sich anschließend bezüglich psychosozialer und juristischer Beratung mit dem Opfer in Verbindung setzt.

Präventive Maßnahme
Ebenfalls wird mit dem Täter im Zuge der präventiven Rechtsaufklärung von Seiten der Polizei Kontakt aufgenommen. Ziel dieser ist es, weitere Gewalttaten zu verhindern und die Gewaltspirale zu durchbrechen.

Schulungen
Exekutivbeamte werden hinsichtlich dem Einschreiten bei häuslicher Gewalt speziell geschult. Für unseren Bezirk ist Günter Wesner in Kooperation mit dem Bezirkskommando damit betraut. Ebenso nimmt er Kontakt mit den Gewalttätern auf und ist die Schnittstelle zu den Opferschutzeinrichtungen.

Günter Wesner
Gewaltschutzbeauftragter des Bezirkspolizeikommandos Liezen

PI Liezen
Hauptplatz 12a
059133/6340-111

Gewaltschutzzentrum
Steiermark
Regionalstelle Liezen

Fronleichnamsweg 4
8940 Liezen
Tel.: 0316/77 41 99
E-Mail: office@gewaltschutzzentrum.at

Opfer-Notruf (Organisation "Weißer Ring")
0800/112 112
- kostenfreie Beratung unter kostenfreier Telefonnummer
- Erreichbarkeit von 0 bis 24 Uhr an 365 Tagen im Jahr
- Entlastung und Orientierungshilfe
- Rasche Hilfe in Notsituationen
- Information über Institutionen für psychosoziale und juris-tische Prozessbegleitung

Günter Wesner ist Gewaltschutz-Landestrainer für die Steiermark.
Der Schutz des Opfers sowie Einschreiten der Polizei ist im Gewaltschutzgesetz verankert. | Foto: Bilderbox
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