Welche Rechte habe ich bei Flugverspätung und Gepäckverlust?

Hebt das Flugzeug mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden ab, besteht für Passagiere Anspruch auf Entschädigung. | Foto: Peshkov/Fotolia
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Bei Flugreisen kann ziemlich viel passieren. Welche Rechte habe ich bei Flugverspätung oder Gepäckverlust?

Dieser Frage geht die WOCHE mit Konsumentenschützer Guido Zeilinger nach. Laut Statistik nehmen Flugverspätungen immer mehr zu. Ein Grund dafür ist, dass die Anzahl an Flugzeugen stetig steigt und daher der Flugverkehr besonders gut koordiniert werden muss. Grundsätzlich gilt: Egal warum, ich habe Anspruch auf Verpflegung und Übernachtung, wenn der Ersatzflug zwei Stunden verspätet ist. Dafür muss die Airline aufkommen.

Zwischen 250 und 600 Euro

"Bei mehr als drei Stunden Verspätung besteht zusätzlich Anspruch auf Entschädigung, diese variiert zwischen 250 und 600 Euro – je nach Flugdistanz", erklärt Guido Zeilinger von der Arbeiterkammer. Bei einer Flugstrecke bis 1.500 Kilometer beträgt der Anspruch 250 Euro, bis 3.500 Kilometer können 400 Euro eingefordert werden und bei Strecken über 3.500 Kilometer und außerhalb der EU stehen dem Passagier 600 Euro zu. "Die Airline ist lediglich dann frei von Entschädigung, wenn durch Naturkatastrophen oder Terror der Flug gestrichen wird. Technische Mängel gelten nicht als höhere Gewalt", betont Zeilinger.

Auf die Airline kommt es an

Eine weitere Ausnahme betrifft Flüge außerhalb der Europäischen Union in die EU. Beispielsweise habe ich bei einem Flug von New York nach Wien mit einer amerikanischen Airline keinen Anspruch auf Entschädigung. Sehr wohl dagegen, wenn es sich um eine europäische Airline handelt.

Urlaub ohne Gepäck

Oft kommt es vor, dass das Gepäck verspätet, gar nicht oder beschädigt ankommt. Bei Letzterem muss ich mich binnen sieben Tagen melden, bei Verspätung innerhalb von 14 Tagen. "Es haftet die Airline – sie muss es reparieren, ersetzen oder für Ersatzbeschaffung geradestehen. Das hängt vom Reisemotiv ab: Bei einem Badeurlaub müssen Bikini oder Badehose ersetzt werden, bei einer Hochzeit habe ich Anspruch auf Kleid und Anzug zum Beispiel. Die Höchstgrenze liegt bei 1.300 Euro", so der Experte. Bei einer Reiseversicherung ist ein Schaden darüberhinaus gedeckt.
"Die paar Cent für die Aufzahlung auf ein umfassendes Reisepaket zahlen sich auf alle Fälle aus und sind bestens investiert. Denn wer beim Reiseschutz spart, spart an der falschen Stelle", fügt Guido Zeilinger abschließend an.

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