"Weiß nicht weiter"
Renate Klambauer wünscht sich nach verlorenen Prozess gegen AkH Stärkung der Patientenrechte.
"Bei meiner Operation 1999 im Linzer AkH ist einiges schiefgelaufen," erklärt Renate Klambauer. Bei der Entfernung der Gebärmutter wurde der Dickdarm in Mitleidenschaft gezogen.Bei meiner Operation im Linzer AkH ist einiges
schiefgelaufen.
Die Folge: Drei Tage später wurde die Patientin notoperiert. Nach Angaben der ehemaligen Krankenschwester wurde sie von verschieden Ärzten falsch behandelt. Schließlich musste der Frühpensionistin der Dickdarm entfernt werden. Als Klambauer beim Patientenanwalt vorsprach, wurde ihr Begehren nach Schmerzensgeld abgewiesen. Die Begründung: Klambauer habe vor der Operation den Aufklärungsbogen, auf dem auf diese mögliche Komplikation hingewiesen wird, unterschrieben. So entschloss sich die Linzerin den Gerichtsweg einzuschlagen. Doch der bestellte medizinische Gutachter konnte keinen Fehler der behandelten Ärzte feststellen. So wurde die Klage Klambauers auch in letzter Instanz abgewiesen. "Nach über zwei Jahren Prosessdauer muss ich jetzt die Kosten für den gegnerischen Anwalt in der Höhe von über 22.000 Euro zahlen. Ich weiß nicht weiter", erklärt Klambauer, die mit ungefähr 700 Euro Pension über die Runden kommen muss. Klambauer: "Ich weiß, dass ich das Geld zahlen muss. Doch ich würde mir wünschen, dass anderen Patienten so ein Schicksal erspart bleibt." Vor allem eines wünscht sich die ehemalige Krankenschwester: "Die Unterschrift auf dem Aufklärungsbogen sollte kein Freibrief für Ärztefehler sein."
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