Coronavirus
Wer Kinder betreuen will, muss Urlaub nehmen

- Wer keine Betreuungsmöglichkeit in der Familie hat und das Kind nicht zur Betreuung in Schule oder Kindergarten geben möchte, muss sich laut der AK Salzburg nächste Woche Urlaub oder Zeitausgleich nehmen. (Symbolfoto)
- Foto: Peter J. Wieland
- hochgeladen von Peter J. W.
Der Erlass der Bundesregierung, den regulären Schulunterricht ab Montag schrittweise einzustellen, sorgt laut der Arbeiterkammer (AK) Salzburg für Verunsicherung. Die AK klärt auf: Wer Kinder betreuen will, muss Urlaub oder Zeitausgleich konsumieren. Heimo Typplt: „Weil es in den Kindergärten und Schulen weiterhin Betreuung gibt, können Beschäftigte keine Dienstfreistellung beantragen."
SALZBURG. Gestern Abend gab die Bundesregierung bekannt, dass als weitere Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus, der reguläre Schulunterricht eingestellt wird: Ab dem kommenden Montag sollen die Höheren Schulen geschlossen werden; ab Mittwoch, 18. März, soll der reguläre Unterricht in Volks-, Sonder- und Unterstufen-Schulen (Neue Mittelschulen, Unterstufe Gymnasien) eingestellt werden. Betroffen sind auch Kindergärten. Unsere Meldung von gestern kannst du HIER nachlesen.
Die Telefone laufen heiß
Seither laufen die Telefone in der Arbeiterkammer (AK) Salzburg heiß, wie diese heute (12. März), gegen 13:30 Uhr, berichtet; das Ganze soll ja mindestens vier Wochen andauern. Berufstätige Eltern seien verunsichert und fragten daher bei der AK nach, wie sich Beruf und Kinderbetreuung nun vereinbaren lassen sollen. Heimo Typplt, der Leiter der AK-Arbeitsrechtsabteilung klärt auf: „Weil es in den Kindergärten und Schulen weiterhin Betreuung gibt, können Beschäftigte keine Dienstfreistellung beantragen. Bleiben sie dennoch zuhause, müssen sie Urlaub oder Zeitausgleich konsumieren.“ Sollten Fragen zum Thema auftreten, so hat die AK Salzburg speziell dafür eine Coronavirus-Taskforce, die Hilfe anbietet.
„Beschäftigte dürfen nicht eigenmächtig zuhause bleiben.“
AK-Experte Heimo Typpl
Obwohl der reguläre Betrieb entfällt, gibt es weiterhin Betreuung: Für den Fall, dass eine Betreuung der Kinder und Jugendlichen, der Schülerinnen und Schüler, daheim nicht sichergestellt werden könne, werde in den Volks- und Unterstufen-Schulen die Möglichkeit dafür geschaffen – nachzulesen bei uns HIER.
Ausnahmesituation für berufstätige Eltern
Wie kann ich diese Ausnahmesituation mit dem Beruf vereinbaren? Das sei laut der AK derzeit eine verbreitete Sorge arbeitender Eltern. Wer keine Betreuungsmöglichkeit in der Familie hat und das Kind nicht zur Betreuung in Schule oder Kindergarten geben möchte, müsse sich Urlaub oder Zeitausgleich nehmen.
„Eine Dienstfreistellung ist in diesem speziellen Fall nicht möglich, da die Bundesregierung ein Betreuungsangebot ermöglicht. Außer das Kind wird krank, dann besteht natürlich das Recht auf Pflegefreistellung.“
Heimo Typplt, Leiter AK-Arbeitsrechtsabteilung
Urlaub oder Zeitausgleich nötig
Entscheiden sich Eltern dafür, selber auf das Kind aufzupassen, müssen Urlaub und Zeitausgleich in Einvernehmen mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Auch Home-Office wäre eine Möglichkeit, die es laut der AK mit dem Betrieb zu klären gilt. „Beschäftigte dürfen nicht eigenmächtig zuhause bleiben“, betont der AK-Experte Heimo Typpl. Sollte der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnen, so müsse das Kind in die Schule oder in den Kindergarten gebracht werden. „Davon ist aber eher nicht auszugehen“, so Typplt. „In dieser für alle schwierige Situation ziehen bestimmt alle an einem Strang.“
AK-Telefon-Hotline
Sollten arbeitsrechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber auftreten oder andere Fragen auftauchen, dann steht die Coronavirus-Taskforce der Arbeiterkammer Salzburg telefonisch unter +43 (0)662 86 87-88 zur Seite. Hilfe bei Konsumentenfragen oder reiserechtlichen Angelegenheiten gibt es unter der Telefonnummer +43 (0)662 86 87-92.
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