Der Notar und seine Aufgaben

Ein Testament sollte nicht im letzten Augenblick und vor allem mit einem Notar verfasst werden. | Foto: MEV Verlag GmbH
  • Ein Testament sollte nicht im letzten Augenblick und vor allem mit einem Notar verfasst werden.
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Die Grundvoraussetzung, um Notar werden zu können, ist ein rechtswissenschaftliches Studium und die Absolvierung einer Gerichtspraxis von mindestens neun Monaten.
Im Anschluss daran beginnt der Kandidat bei einem Notar zu arbeiten. Neben der praktischen Erfahrung in den verschiedenen notariellen Tätigkeitsbereichen muss der Kandidat die Notariatsprüfung (besteht aus zwei Teilprüfungen) bestehen.
Die Notariatsprüfung wird vor einer Prüfungskommission, bestehend aus dem Präsidenten oder Vizepräsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts, einem weiteren Richter sowie zwei Notaren abgelegt. Die Ernennung zum Notar erfolgt dann durch das Ministerium. Für die Bewerbung um eine freie Notarstelle muss man mindestens sieben Jahre vorwiegend notarielle Berufserfahrung nachweisen. Dazu gehören mindestens drei Jahre Praxis, die der Kandidat nach erfolgreicher Notariatsprüfung in einer Kanzlei erworben haben muss.

Rechtspflege
Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Hierunter fallen Beurkundungen jeder Art, die Beglaubigungen von Abschriften, Erteilung von Rechtsbescheinigungen und die amtliche Verwahrung und Ablieferung von Geld und Wertpapieren. Bei der Beurkundung von Willenserklärungen wirkt der Notar als qualifizierte, unparteiische Urkundsperson bei der Ermittlung des von den Vertragsparteien gewünschten Sachverhalts, der Aufklärung über die rechtlichen Tragweiten und Risiken und der vertraglichen Ausgestaltung des wirtschaftlichen und rechtsgeschäftlichen Willens der Parteien mit.

Mit einem Testament das Vermögen übertragen

Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung des Erblassers, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise übertragen werden soll. Diese Erklärung ist jederzeit widerruflich und kann eigenhändig oder fremdhändig errichtet werden. Das eigenhändige Testament muss mit seinem gesamten Text vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden. Für fremdhändige Testamente sind Zeugen notwendig.
Es bedarf dabei dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die letztwillige Anordnung unterschreiben.
Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.

Gute Ausbildung  ist unerlässlich

Notariatsassistenten unterstützen den Notar in Erledigung seiner Arbeitsbereiche als Rechtsdienstleister. Nach einer qualifizierten Ausbildung sind sie befähigt, selbstständig Geschäftsfälle zu bearbeiten, wobei sie vom ersten Kontakt über die Erstellung von Vertragsentwürfen bis hin zur Verfassung von Kostennoten verantwortlich sind. Neben Sekretariatsagenden gehören die Führung von notariellen Registern und das Arbeiten im elektronischen Rechtsverkehr zu ihren Aufgaben. Die tägliche Kommunikation erfolgt zwischen Notar, Klienten und Behörden, insbesondere mit Gerichten und Finanzämtern.

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