Geht die Stiftung jetzt stiften?

NEUMARKT. Die Steiermärkische Landesregierung gibt der Stiftungsgründung in Neumarkt, bei der das gemeindeeigene E-Werk in eine „Gemeinnützige Gemeinde-Privatstiftung“ übertragen worden ist, keine Zustimmung. Der Gemeinde wird auch die Einbringung der entsprechenden Mittel dafür untersagt. Dies wurde der Gemeinde Neumarkt letzte Woche in einem 17-seitigen Bescheid mitgeteilt. Sollte die Gemeinde dagegen Einspruch erheben, wird die aufschiebende Wirkung ausgeschlossen.
Damit hebt das Land den mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss, der mit den Stimmen der in der Neumarkter Gemeindestube regierenden FPÖ und Unabhängigen quasi auf. Ziel der Bürgermeisterpartei war und ist es, das mit dem E-Werk erwirtschaftete Geld - jährlich immerhin rund 700.000 Euro - auch künftig ausschließlich den Neumarktern bzw. den Bürgern im ehemaligen alten Gerichtssprengel von Neumarkt zu sichern (wir berichteten).
Diese Idee wurde von der FPÖ-Gemeinderatsfraktion unter Ex-Bürgermeister Reinhardt Racz geboren und der Mehrheit im Gemeinderat beschlossen. In der Amtszeit seines Nachfolgers Bernhard Walzer erfolgte kürzlich die Eintragung der Stiftung ins Firmenbuch. Unter heftigen Protesten der Opposition, in erster Linie der ÖVP.
Für derartige Rechtsgeschäfte sei laut Gemeindeordnung eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde des Landes notwendig.
Die Gemeinde habe die Stiftung eben ohne diese Genehmigung ins Firmenbuch eintragen lassen, weshalb die Landesregierung beim Firmenbuchgericht in Leoben die sofortige Löschung beantragt hat. Zur Freude der ÖVP-Gemeindevertreter, die bekanntlich positiv zur geplanten Gemeindefusion stehen.
Nicht so die Bürgermeisterpartei mit Bernhard Walzer an der Spitze. Auf Anfrage teilte er mit, dass bisher noch keine Löschung der Eintragung erfolgt sei.

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