Sohn (40) ist ein Pflegefall
Ärztin gibt Gloggnitzer Mutter Hoffnung
Monika Zschetsche kämpft mit ihrem Mann darum, ihren Sohn pflegen zu dürfen (die BezirksBlätter berichteten). Ein Gutachten gab Anlass zur Hoffnung. Ein Brief vom Gericht dämpft jedoch die Euphorie.
GLOGGNITZ. Als ihr Sohn (40) nach einem Arbeitsunfall zum Pflegefall wurde, brach für Familie Zschetsche aus Aue bei Gloggnitz eine Welt zusammen. Seit Monaten kämpft das Ehepaar darum, Franz (Name v. d. Red. geändert) mit Unterstützung einer Pflegekraft in einer eigenen Wohnung umsorgen zu dürfen. Bislang vergebens. Denn es fehlt das Grüne Licht von Gericht. Stattdessen wurde ein Erwachsenenvertreter bestimmt.
Die Analyse einer Fachärztin für Innere Medizin gibt Monika Zschetsche allerdings Anlass zu hoffen. Denn die Medizinerin schreibt:
"Aus meiner Sicht wäre auch eine Betreuung im Haushalt der Mutter mit einer diplomierten Pflegekraft, welche mit Kanülenpflege und im Umgang mit tracheotomierten Patienten versiert ist und einer 24h Pflegekraft möglich. Die Mutter muss im Umgang mit der Kanüle (Pflege, Absaugen) geschult sein. Eine Absaugvorrichtung, sowie die Möglichkeit zur Sauerstoffgabe bei Bedarf muss vorhanden bzw. gegeben sein. Ebenso muss regelmäßige ärztliche Betreuung, inkl. dem regelmäßigen Kanülenwechsel gewährleistet werden. Unter den genannten Bedingungen kann Franz zu Hause genauso gut versorgt/gepflegt werden, wie in einem Pflegeheim."
Befangenheitsvorwurf nicht bestätigt
Und während die Freude über die Beurteilung der Ärztin im Hauses Zschetsche riesig ist, ist ein Gerichtsschreiben das berühmte "Haar in der Suppe". Eine Richterin hatte Monika Zschetsche bislang das Recht auf Pflege für den Sohn verweigert. Die Gloggnitzerin warf der Richterin daraufhin Befangenheit vor. Eine Einschätzung, der vom Gericht nachgegangen wurde. Seitens des Gerichts wurde jedoch festgestellt: "Der Ablehnungsantrag der Mutter und bisherigen gesetzlichen Erwachsenenvertreterin Monika Zschetsche vom 20. 2. 2024 wird abgewiesen." Damit bleibt ein Anwalt der Erwachsenenvertreter für Franz. Zschetsche zerknirscht:
"Ich weiß, dass es meinen Sohn sehr viel besser gehen wird, wenn er zu Hause in seiner Umgebung und bei seiner Familie ist."
Die Einschätzung des Gerichts teilt Franz Mutter weiterhin nicht. Sie ist in Kontakt mit einer Anwältin, um sich die Erwachsenenvertretung für ihren Sohn zurückzuholen.
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