Mariensee
Bär riß im Wechselgebiet Mufflons
Vor 50 Jahren am 27. April 1973 im Schwarzataler Bezirksboten.
Bärenalarm gab es Ostermontag, den 23. April, gegen 8.20 Uhr im Wechselgebiet. Der Besitzer des großen Waldbestandes im Wechselgebiet, Dr. Ulrich Schenker, hat im Kranawettergraben, nächst der Rotte Neustift am Fuße des Niederwechsels, ein Wildgatter, in dem 32 Stück Mufflonwild gehalten werden. Der Sohn des Besitzers, Diplomingenieur Stephan Schenker, begab sich zu obigen Zeitpunkt zur Fütterung des Wildes zum Gatter. Ihn begleitete Revierjäger Leopold Reiterer. In der Nähe des Wildgeheges sichteten beide Bärenfährten, die zum Wildgatter führten. Die aus dünnen Draht bestehende Absperrung war niedergetreten und, wie die beiden feststellen konnten, war das Wild äußerst unruhig. Schließlich fanden sie fünf Läufe von Mufflonlämmern, die eindeutig bewiesen, daß der Bär hier Tiere gerissen hat. Nach den bisher aufgefundenen Spuren fielen ihm mindestens drei Lämmer zum Opfer.
Der Besitzer des Geheges (...) versucht nun im Einvernehmen mit Bezirksjägermeister Peter Buchleitner aus Natschbach, die Fährte auszugehen, um den Bären zu orten. Die bisher verfolgte Spur ergab, daß sich der Bär in nördlicher Richtung zum Kampstein beziehungsweise Sonnwendstein bewegt. Die Feststellung, welchen Weg der Bär einschlagen wird, ist sehr wichtig, weil der Forstbesitzer Schenker auf jedenfall sein Mufflongehege schützen will, aber auch, weil das Tier nicht ungefährlich ist. Bezirksjägermeister Peter Buchleitner ist der Meinung, da der Bär Jungwild gerissen hat, daß es sich um einen sogenannten Schlagbären handelt, der unter Umständen auch Menschen gefährden kann. Daher ist es in diesem Gebiet geboten, die Wege einzuhalten. In Fachkreisen wird der Meinung Ausdruck verliehen, daß es sich dabei nicht um den Bären handelt, der schon einmal im Semmeringgebiet aufgetaucht war.
Wie bekannt, steht der Bär unter Schutz. In Verbindung mit der niederösterreichischen Landesregierung muß nun geklärt werden, wer für den Schaden aufkommt, der von dem Tier angerichtet wurde, beziehungsweise wird. In Kärnten leistet die Landesregierung Schadensgutmachung.
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