Jugendliche mit Horrorclown-Masken belästigten zwei 13-jährige Mädchen
Blaulicht-Einsatz nach Kinobesuch Samstagnacht in Neunkirchen.
Anfangs war von drohenden Jugendlichen die Rede, die sich in der Triesterstraße Neunkirchen den beiden Mädchen (13) in den Weg stellten. Nun wird auch in Richtung sexuelle Belästigung ermittelt.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Etwa zehn ausländische Burschen, zwei davon mit Horrorclown-Masken verhüllt, hätten neulich Samstagnacht in der Triesterstraße zwei Mädchen umringt, und die 13-Jährigen an den Brüsten begrapscht und ihnen auch Messer an den Hals gehalten. Diese Horor-Geschichte kursiert derzeit in sozialen Medien.
Die Bezirksblätter hakten bei der Polizei nach. Bezirkspolizeikommandant Oberstleutnant Johann Neumüller bestätigte einen Einsatz: "Als wir eintrafen waren die Jugendlichen schon fort. Eine Fahndung verlief negativ." Allerdings wurden die Mädchen sowie der Vater eines der Kinder zu dem Vorfall befragt.
Polizei-Offizier Neumüller: "Da war von einer Faust die Rede, aber nicht von sexueller Belästigung oder einem Messer." Und die Horrorclown-Masken? "Konnten nicht sichergestellt werden", so Neumüller und fügt hinzu: "Mit den neuen Hinweise haben wir aber ein Offizialdelikt. Da sprechen wir von Nötigung und sexueller Belästigung. Unsere Ermittlungen laufen weiter." Der Bezirkspolizeikommandant betonte auch, man nehme den Vorfall ernst und werde die Mädchen und den Vater neuerlich einvernehmen.
Horrorclown-Maskierung erst mit Oktober strafbar
Sollten die Täter ausgeforscht werden, so fällt zumindest die Vermummung mit Horrorclown-Masken noch nicht ins Gewicht. Neumüller: "Das Anti-Gesichtshüllenverbot tritt erst mit 1. Oktober in Kraft. Davor ist das Tragen von solchen Clownmasken zwar nicht lustig, stellt aber noch keinen Delikt dar." Ab 1. Oktober müssen solche Scherzkekse allerdings unter anderem mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen.
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