Grillerei sorgte für Feuerwehr-Einsatz
Was anfangs wie ein Waldbrand aussah entpuppte sich als Rauchschwaden nach einer Grillerei.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. Starker Rauch im Wald – so die Alarmierung für die Feuerwehren Pottschach, Putzmannsdorf und Rohrbach am 13. August. Gegen 19.30 Uhr soll es hinter der Gärtnerei Schober zu einem Waldbrand gekommen sein.
Nach genauer Erkundung durch die Einsatzkräfte stellte sich heraus, dass es sich nicht um einen Waldbrand handelte. Auf einem eingezäunten Grundstück wurde laut Aussage einer Anrainerin gegrillt.
Im Einsatz
Bis die Brandstelle aufgefunden wurde, war sie laut Anrainern bereits abgelöscht. Der Einsatz der Feuerwehr war nicht mehr nötig. Es rückten drei Feuerwehren mit fünf Fahrzeugen, sowie die Polizeiinspektion Ternitz aus.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft vom 17.April
Die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, idF BGBl. I Nr. 102/2015, zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände an:
In allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Neunkirchen und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten!
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen!
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und ist bis 31. Oktober 2018 gültig. Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a Z. 17 des Forstgesetzes 1975, idgF, mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.
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