Haftbefehl gegen Zeugin ausgestellt
Vor 50 Jahren am 26.01.1968 im Schwarzataler Bezirksboten.
BEZIRK NEUNKIRCHEN. In unserer letzten Ausgabe berichteten wir über den Prozess gegen den 50-jährigen Wilhelm St. aus Ternitz und den ebenfalls in Ternitz wohnhaften 28-jährigen Alfred H.. Beide hatten Einbrüche in Wochenendhäuser in Flatz und Umgebung begangen.
Bekanntlich wurde Alfred H. deswegen zu einem Jahr schwerem Kerker verurteilt. Die Verhandlung gegen den Hauptangeklagten St. wurde vertagt. Da er das Gericht mit unqualifizierten Äußerungen bedachte, verfügte der Vorsitzende kurzerhand, dass der Beschuldigte von der Verhandlung ausgeschlossen wurde.
Als Zeugin bei diesem Prozess war auch Christine W. aus Ternitz geladen. Bei ihren Aussagen verwickelte sie sich in Widersprüche, sodass der Verdacht der Mittäterschaft entstand. Nach einigen Überlegungen wurde schließlich ein Haftbefehl gegen das Mädchen ausgestellt. Christine W. hatte aber inzwischen das Gerichtsgebäude fluchtartig verlassen. Wie sich später herausstellte, war sie nach Wien gefahren. Dort konnte sie am 16. Jänner ausgeforscht und verhaftet werden.
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