Zeitumstellung
Wildunfall-Risiko steigt es ist Vorsicht geboten
NÖ Jagdverband appelliert zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr: Wildtiere müssen sich an das veränderte Verhalten der Menschen erst anpassen und wechseln von Winter- in Sommereinstand.
NÖ. Am 26. März werden die Uhren wieder um eine Stunde auf die Sommerzeit vorgestellt. Da sich die Wildtiere erst an das veränderte Verhalten der Menschen anpassen müssen und zudem von den Winter- in die Sommereinstände wechseln, steigt das Risiko für Wildunfälle in dieser Zeit an. Der NÖ Jagdverband appelliert daher zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr:
Augen auch auf den Fahrbahnrand
Vor allem in der Dämmerung solle die Geschwindigkeit reduziert werden. Da die Tiere oftmals schwer und erst spät erkannt werden können. Autofahrer sollten die Straßenränder und die bewachsenen Bereiche neben der Straße im Auge behalten, um einen Wildwechsel möglichst früh erkennen und entsprechend reagieren zu können. "
Das senkt das Risiko von Wildunfällen, die nicht nur für das Tier, sondern auch die Fahrzeuginsassen gefährlich sein können“,
so Landesjägermeister Josef Pröll.
Unzählige Opfer
Jährlich verenden in Niederösterreich ca. 30.000 Wildtiere durch Wildunfälle. Um die Zahl der Wildunfälle langfristig zu reduzieren, führt der NÖ Jagdverband seit 2008 gemeinsam mit dem Land Niederösterreich und neuerdings den Land- und Forstbetrieben Österreich das Projekt „Wildtiere & Verkehr – Reduktion von verkehrsbedingtem Fallwild“ durch.
Richtiges Verhalten bei Wildunfällen
Sollte trotz aller Vorsicht ein Zusammenstoß mit einem querenden Wildtier nicht mehr vermeidbar sein, sollten Autofahrer das Lenkrad festhalten und stark bremsen. Man sollte nicht versuchen auszuweichen, da dies ein deutlich höheres Risiko für die Insassen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Nach einem Zusammenprall mit einem Tier muss das Fahrzeug abgestellt und die Unfallstelle abgesichert werden.
Danach können verletzte Personen versorgt und Polizei sowie im Bedarfsfall Rettung und Feuerwehr alarmiert werden. Die Polizei muss in jedem Fall unter Bekanntgabe des exakten Unfallortes verständigt werden, auch wenn das Tier nach dem Unfall flüchtet. Sie meldet den Unfall an die Jägerschaft, die die Nachsuche und Bergung des Tieres übernimmt. Keinesfalls darf das Tier mitgenommen werden.
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