Förderung, Erstattung & mehr
NÖ Landesregierung mit mehreren Beschlüssen

- In der Sitzung der NÖ-Landesregierung wurden mehrere Maßnahmen beschlossen. Unter anderem erhält eine Feuerwehr eine Förderung in der Höhe von 100.000 Euro. (Archivfoto)
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In der Sitzung der NÖ-Landesregierung wurden mehrere Maßnahmen beschlossen. Unter anderem erhält eine Feuerwehr eine Förderung in der Höhe von 100.000 Euro.
NÖ. Die niederösterreichische Landesregierung hat in einer Sitzung mehrere Beschlüsse gefasst. Unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (VP) wurde so etwa beschlossen, dass es eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Stadtgemeinde Korneuburg für eine Drehleiter mit Korb geben wird. Diese beläuft sich auf einen Wert von 126.693,93 Euro.
Weiters erhält die Freiwillige Feuerwehr St. Leonhard am Forst eine Förderung von insgesamt 100.000 Euro. Diese wurde genehmigt für die Anschaffung eines Hilfeleistungsfahrzeugs 3 mit Allrad.
Verbesserung der Öffis in Zwettl
Die Stadtgemeinde Zwettl hat bereits im Jänner 2021 ein neues Stadtbuskonzept umgesetzt. Das Ziel war die Verbesserung des Angebots der öffentlichen Verkehrsmittel in der Stadt.

- Unter dem Vorsitz von Landeshauptfrau Johann Mikl-Leitner (VP) wurde so etwa beschlossen, dass es eine Erstattung der anteiligen Umsatzsteuer für die Stadtgemeinde Korneuburg für eine Drehleiter mit Korb geben wird. Diese beläuft sich auf einen Wert von 126.693,93 Euro. (Archivfoto)
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Deshalb wurde entschieden, den Betrieb des Stadtbusses Zwettl im Betriebsjahr 2025 "im Rahmen des NÖ Nahverkehrsfinanzierungsprogrammes entsprechend der Finanzkraftkopfquote mit einer Förderquote von 30 Prozent" zu unterstützen, wie das Amt der NÖ-Landesregierung in einer aktuellen Aussendung bekannt gibt. Die Förderung beläuft sich auf 82.363,63 Euro, exklusive Mehrwertsteuer.
Erleichterung bei Sanierungsprojekten
Neben den Förderungen für Projekte und Anschaffungen im Land hat die Landesregierung auch einen Beschluss in Bezug auf Wohnbau getroffen. Während in den vergangenen Jahren durch Maßnahmen die Schaffung von Geschäftsflächen und Neubauprojekten erleichtern worden sein soll, soll die neue Regelung die Förderung von Sanierungsprojekten von solchen gewerblichen Flächen erleichtern.
Es können jetzt auch Förderungen für Sanierungen von solchen Flächen beantragt werden, die etwa im Erdgeschoss oder Untergeschoss von Mehrfamilienhäusern angesiedelt sind. Sie müssen jedoch im Ortskern angesiedelt sein und dürfen nur zur Miete vergeben werden. Dies soll etwa die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten erleichtern.

- Wohnbau-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
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„Dieser Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um Sanierungen in bebauten Gebieten attraktiver zu machen. Durch die Gleichstellung von Neubau und Sanierung senden wir ein klares Zeichen für die Aufwertung und Belebung unserer Ortskerne. Das Ziel ist, die Ansiedelung von Ärzten, Therapeuten, Nahversorgern oder Geschäftslokalen zu erleichtern und so attraktive Zentren in unseren Städten und Gemeinden zu stärken und zu fördern“, so Landesrätin Teschl-Hofmeister (VP) zu dem Beschluss.
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