NÖ
Regierung vor Beschluss eines neuen Wohn- und Heizkostenzuschusses
Zur Bewältigung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten wird das Land Niederösterreich in der kommenden Sitzung der NÖ Landesregierung am 11. April einen neuen niederösterreichischen Wohn- und Heizkostenzuschuss beschließen.
NÖ. „Wir werden unsere Landsleute mit insgesamt 85 Millionen Euro bei der Bewältigung der gestiegenen Wohn- und Heizkosten unterstützen. Unser Ziel ist, jenen Landsleuten zu helfen, die in diesen Zeiten am dringendsten Hilfe benötigen", sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner.
Gegenmaßnahme zur Kostenfalle
LH-Stellvertreter Udo Landbauer spricht von einer dringend notwendigen Maßnahme im Kampf gegen die Preisexplosion. Er sieht vor allem für alleinerziehende Mütter, Familien und Pensionisten Entlastungspotenzial. Mit dem neuen Zuschuss soll der Kostenfalle entschlossen entgegengewirkt werden. „Ein voller Kühlschrank und eine beheizte Wohnung dürfen kein Luxus sein. Niederösterreich geht den Weg der Entlastung und sozialen Fairness“, so Landbauer.
Höhe der Entlastung noch unbekannt
Die Beantragungsfrist für den letzten Heizkostenzuschuss endete am 31. März. Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher wurden in diesem Zusammenhang bis zu 300 Euro Entlastung zugesichert. Über die Höhe des neuen Heizkostenzuschusses war zunächst nichts bekannt. „Gerade Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher mit kleineren Einkommen aber auch der Mittelstand ist von der Teuerung massiv getroffen. Sie wollen wir mit dem neuen Zuschuss spürbar entlasten“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Die Details des neuen niederösterreichischen Wohn- und Heizkostenzuschusses werden am Dienstag im Anschluss der Sitzung der NÖ Landesregierung präsentiert.
47.000 Menschen in NÖ bekommen sogar noch mehr Geld
Zuletzt wurde auch der Pflege- und Betreuungscheck auf den Weg gebracht, der Angehörige entlasten soll, die zuhause eine Person pflegen. Die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege zu Hause soll durch den Check gestärkt werden. Die Unterstützungsleistung wird zusätzlich zum Pflegegeld des Bundes ausbezahlt. Ab wann du den Pflege- und Betreuungscheck beantragen kannst, erfährst du hier.
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