Verfassungsjurist
Wahl von Mikl-Leitner könnte angefochten werden

Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner könnte aus ihrem Amt scheiden. | Foto: NLK Burchhart
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Laut dem Verfassungsjuristen der Universität Wien, Karl Stöger, könnte die Wahl der niederösterreichischen Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner erfolgreich angefochten werden. 

NÖ. Ob die Stimmen ausreichend waren, die Landeshauptfrau Mikl-Leitner in ihrem Amt bestätigt haben, sei laut Karl Stöger "rechtlich unklar", wie der Standard zuerst berichtete. Der Verfassungsjurist sieht bei einer Anfechtung gute Chancen.

Leere Stimmzettel sind ungültige Stimmen

Im Vorfeld der Wahl hatten die Freiheitlichen mehrfach angekündigt Mikl-Leitner nicht zur Landeshauptfrau zu wählen. Bei der Wahl gaben sie leere Stimmzettel ab. Die Stimmen waren somit also ungültig. Stöger sagt, es sei rechtlich unklar, ob nur die Mehrheit der gültig abgegeben Stimmen ausreichend ist. Die Landtagsdirektion beruft sich auf Anfrage auf Artikel 35 der NÖ Landesverfassung. Dieser gilt seit 1979 und regelt die grundsätzlichen Wahlmodi - also Mehrheitswahl und Verhältniswahl - für die Wahlen von Landeshauptmännern beziehungsweise Landeshauptfrauen, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter und den Landesrätinnen und Landesräten. Dieser sieht vor, dass Wahlen durch einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden werden, und dass leere Stimmzettel ungültig sind (§ 67 Abs. 2 und 5 LGO 2001). Wie Johanna Mikl-Leitner wiedergewählt werden kann, haben wie hier berichtet und berechnet. Ob die abgegebenen Stimmen nun tatsächlich ausreichen sei laut dem Verfassungsjuristen "eine Frage, die der Verfassungsgerichtshof klären müsste.“ Er sieht verschiedene Interpretationsmöglichkeiten des Wahlergebnisses.

Auch Landeshauptfrau-Stellvertreter Udo Landbauer könnte sein Amt verlieren. | Foto: Philipp Belschner
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Bei Wahl von Mikl-Leitner gab es "Taschenspielertricks" 

Bei der konstituierenden Landtagssitzung vom 23. März 2023 wurde die Landeshauptfrau mit 24 von 41 gültigen Stimmen gewählt. Eine einfache Mehrheit war also gegeben. Die NEOS haben sich in ihrer Reaktion offen gegenüber einer Anfechtung und Neuwahl geäußert. „Ein Rechtsstaat profitiert von Klarheit, die es bei der Wahl der Landeshauptfrau aber nicht gegeben hat. Insofern ist es zu begrüßen, wenn der Verfassungsgerichtshof zur Klärung herangezogen wird", erklärt NEOS-Landessprecherin Indra Collini. Weiter sei Fakt, dass sich Mikl-Leitner ihren Posten nur dank Taschenspielertricks sichern konnte. 

„Zudem ist es höchst problematisch, dass sie nur von der eigenen Partei gewählt wurde. Das zeigt, dass das Vertrauen in sie zerrüttet ist“,

so Collini. Wenn eine Anfechtung der Wahl erfolgreich ist und der Verfassungsgerichtshof entsprechende Verlautbarung äußert, hätte das jedenfalls weitreichende Folgen für die Landespolitik in Niederösterreich, denn dann würden sowohl die Landeshauptfrau, als auch ihr Stellvertreter Udo Landbauer aus ihren Ämtern scheiden und der Landtagspräsident müsse sofort für eine Neuwahl der Landesregierung sorgen.

Der designierte SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger ruft zu eiligen Parteigesprächen auf. | Foto: SPÖ NÖ
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SPÖ lädt zu Parteigesprächen

Nachdem Verfassungsjurist Karl Stöger von der Universität Wien, die Wahl von Johanna Mikl-Leitner zur Landeshauptfrau "rechtlich unklar" sieht, wird die SPÖ NÖ kurzfristig alle Landtagsfraktionen zu einem klärenden Gespräch einladen, um weitere Schritte zu besprechen. "Es geht in erster Linie darum, dass die Arbeit der NÖ Landesregierung rechtmäßig geschieht und das Ansehen Niederösterreichs nicht noch weiter beschädigt wird", erklärt Klubobmann Hannes Weninger, der auf eine eindeutige Klärung dieser Causa drängt.

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