Sex: Ein Nein ist ein Nein
BEZIRK TULLN (ip). Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sowie einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 3.000 Euro, bei einem Strafmaß, das zwischen einem und zehn Jahren Haft liegt, wurde am Landesgericht St. Pölten ein 30-jähriger Arbeitsloser aus dem Bezirk Tulln rechtskräftig verurteilt. Staatsanwältin Michaela Obenaus legte dem Angeklagten mehrfache Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung zum Nachteil seiner früheren Lebensgefährtin zur Last. Kein Recht auf Sex „Ein Nein...