Gesundheitsversorgung, Selbsthilfe
Verschobene Termine wegen Corona-Virus
Die AUVA verschiebt in ihren Unfallkrankenhäusern Operationstermine wegen des Corona-Virus, um Ressourcen zu sparen. In den Krankenhäusern des Ordensklinikums Linz und der OÖ Gesundheitsholding gibt es nach derzeitigem Stand keine Einschränkungen.
Die Unfallkrankenhäuser der AUVA sind spezialisiert auf die Versorgung von Schwerstverletzten sowie die Akutversorgung nach Unfällen. Damit angesichts der Herausforderungen durch das Corona-Virus auch mittel- bzw. langfristig die unfallchirurgische Versorgung sichergestellt werden können, verschiebt die AUVA derzeit nicht dringende Operationstermine in ihren Krankenhäusern, um die Ressourcen zu schonen.
Ausschließlich nicht akute Fälle
Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherstellung, dass Arbeitsunfälle und Patienten, die dringend unfallchirurgische Behandlung benötigen, weiterhin prioritär versorgt werden können. Die derzeitigen Maßnahmen beziehen sich ausschließlich auf nicht akute Fälle sowie auf Leistungen, die weit über den gesetzlich verpflichtenden Auftrag der AUVA hinausgehen. Die AUVA-Unfallkrankenhäuser befinden sich in Linz, Klagenfurt, Salzburg, Steiermark und Wien.
Derzeit keine Einschränkungen bei Behandlungen
In den Krankenhäusern des Ordensklinikums Linz und der OÖ Gesundheitsholding gibt es nach derzeitigem Stand keine Einschränkungen bei Operationen oder Therapien. Nicht dringende Veranstaltungen mit Informationscharakter finden teils nicht statt. Im Ordensklinikum Linz sind Treffen von Selbsthilfegruppen im März und April abgesagt. Die Lage kann sich natürlich auch hierbei stündlich verändern. Aktuelle Informationen finden Sie hier aber auch auf den Homepages der Krankenhäuser: OÖ Gesundheitsholding (Kepler Uniklinikum, Salzkammergut Klinikum, Pyhrn-Eisenwurzen Klinikum, Klinikum Freistadt, Klinikum Rohrbach, Klinikum Schärding), Ordensklinikum Linz (Elisabethinen, Barmherzige Brüder, Barmherzige Schwestern), Barmherzige Schwestern Ried, Unfallkrankenhaus;
Selbsthilfegruppen
Der Oberösterreichische Selbsthilfeverband weist darauf hin, dass die einzelnen Gruppen autonom agieren und etwaige Absagen einzelner Gruppen individuell geschehen könnten. Die Teilnehmerzahlen seien naturgemäß unter 100, weshalb gesetzlich vorgeschriebene Absagen nicht im Raum stehen würden. Allerdings seien Selbsthilfegruppen von Partnern abhängig, die Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Generell, wie auch überall anders, sollte jeder für sich entscheiden, ob nicht dringend nötigen Veranstaltungen besucht werden oder nicht. Auch hier verweisen wir auf die entsprechende Homepage.
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