PCR- und Antigentests
Wer wieviele kostenlose Corona-Tests bekommt

Die Zeiten der unbegrenzt verfügbaren Corona-Tests sind vorerst vorüber. | Foto: Manfred Fesl
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  • Die Zeiten der unbegrenzt verfügbaren Corona-Tests sind vorerst vorüber.
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Seit ersten April ist einiges anders beim Thema Corona-Tests. Pro Person gibt es nun nur noch ein begrenztes Kontingent an Anitgen- und PCR-Tests – aber es gibt Ausnahmen.

OÖ. Mit April wurde auch in Oberösterreich das Test-Angebot den neuen Vorgaben des Bundes angepasst. Bürgerinnen und Bürgern erhalten nun jeweils fünf PCR- und fünf Antigen-Tests pro Person und Monat kostenlos.

Entweder oder

Die fünf kostenlosen PCR-Tests werden über das bewährte System von "OÖ gurgelt" bei den SPAR-Märkten ausgegeben oder bei den Apotheken durchgeführt. Man muss entweder auf der Website von "OÖ gurgelt" oder schriftlich in der Apotheke bekanntgeben, für welches Testsystem man sich für das aktuelle Monat entscheidet. In einem Monat ist also nur entweder PCR-Testen über "OÖ gurgelt" oder in der Apotheke möglich. Jetzt im April können ausnahmsweise fünf weitere PCR-Tests verwendet werden, wenn man vorhandene Tests noch im eigenen Haushalt hat.

Bekannte Vorgehensweise

Die fünf kostenlosen Antigentests werden, wie in ganz Österreich, in den Apotheken zur Verfügung stehen (bundesweit erst ab 09.04.2022). Die Anmeldung und die Anleitung zur Durchführung der kostenfreien Antigen-Tests wird in gewohnter Weise über das Selbsttest-Portal erfolgen, so wie das bisher schon bei den Wohnzimmertests der Fall war.

Behördliche Testungen

Für die behördlichen Testungen bzw. Freitestmöglichkeiten gibt es auch weiterhin eine eigene Schiene über das Rote Kreuz an den behördlichen Teststraßen. Für die Möglichkeit der Freitestung wird ein Gurgelset mit nach Hause gegeben. 

Behördliche Teststraßen laufen weiter. | Foto: Helmut Klein

Keine Begrenzung für empfindliche Umfelder

Der Bundesminister für Gesundheit definierte in seiner Verordnung ebenfalls Personengruppen, die über das vorgegebene Kontingent hinaus kostenfrei PCR-Tests in den Apotheken durchführen dürfen:

Das gilt insbesondere für

  • Besucher, Begleitpersonen, Bewohner, Mitarbeiter sowie externe Dienstleister mit Bewohner- bzw. Patientenkontakt in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Tagesstrukturen in der Altenbetreuung und im Behindertenbereich sowie stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, sowie in Kranken- und Kuranstalten. 
  • Erbringer mobiler Pflege- und Betreuungsdienstleister
  • Personenbetreuer in der 24-Stunden-Betreuung
  • persönliche Assistenten von Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Kinder, Jugendliche und Mitarbeiter von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Kinder und Mitarbeiter elementarpädagogischer Bildungseinrichtungen
  • Mitarbeiter von Rettungsdiensten
  • Bewohner und Mitarbeiter von Einrichtungen der Flüchtlingsbetreuung und der Wohnungslosenhilfe.

Die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen ist laut Land OÖ vor Ort bei der Testung mit einer Unterschrift zu bestätigen, damit ein entsprechender Nachweis auch vorliegt.

Alle Infos zu den offiziellen Testmöglichkeiten gibt es auf land-oberoesterreich.gv.at/corona-test.htm

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