In Oberösterreich
Bereits 68.000 Anträge auf Wohn- und Energiekostenbonus
Der Oberösterreichische Wohn- und Energiekostenbonus kann noch bis zum 30. Juli 2023 beantragt werden, aktuell sind bereits rund 68.000 Anträge eingelangt.
OÖ. Seit Anfang April 2023 können rund 45 Prozent der Oberösterreichischen Haushalte den oö. Wohn- und Energiekostenbonus von bis zu 400 Euro beantragen. Damit hilft das Land Oberösterreich treffsicher und unterstützt mit dem Kinder-Zuschlag von bis zu 200 Euro besonders Familien und Alleinerziehende mit Kindern. Für eine weitere Unterstützung des Landes, den Heizkostenzuschuss, endet die Antragsfrist am 28. April.
"Mit dem oberösterreichischen Wohn- und Energiekostenbonus helfen wir gezielt den Familien und Alleinerziehenden mit Kindern in unserem Land. Die Landsleute können sich auf uns verlassen, denn die Preisentwicklungen treffen mittlerweile eine immer größere Anzahl an Menschen in unserem Land", ist Landeshauptmann Thomas Stelzer überzeugt.
Früher als ursprünglich geplant, konnte diese Woche mit den ersten Auszahlungen gestartet werden, bereits 15.243 Haushalte haben den oberösterreichischen Wohn- und Energiekostenbonus erhalten, rund vier Millionen Euro wurden dafür ausgezahlt.
Unterstützung bis 30. Juni beantragen
Der oberösterreichische Wohn- und Energiekostenbonus kann bis zum 30. Juni 2023 online beantragt werden. Die Bürgerservicestellen unterstützen besonders ältere und weniger digital-affine Menschen bei der online Beantragung. Bei Fragen zum Antrag findet man Informationen inklusive Erklärvideo auf der Website des Landes unter ooe.gv.at/energiekostenbonus, auch eine eigene Telefonhotline wurde eingerichtet unter 050 4250 4250.
So geht's:
- Das Antragsformular unter ooe.gv.at/energiekostenbonusonline ausfüllen, bei Bedarf unterstützen die Bürgerservicestellen auf der Gemeinde oder Magistrat.
- Es werden persönliche Daten, das Jahresbruttoeinkommen 2022 aller im Haushalt lebenden Personen und eine österreichische Bankverbindung benötigt.
- Die Einkommensgrenzen liegen bei einem Bruttojahreseinkommen 2022, ohne Familienbeihilfe oder sonstigen Sozialleistungen, bei 27.000 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 65.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte.
Ausbezahlt werden:
- 200 Euro pro Haushalt ohne Kinder
- 300 Euro pro Haushalt mit einem minderjährigen Kind
- 400 Euro pro Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern
Heizkostenzuschuss noch bis 28. April 2023
Am 28. April 2023 endet auch die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss von 200 Euro. Bis dahin können einkommensschwache Haushalte noch direkt auf dem Wohnsitzgemeindeamt den Zuschuss beantragen. Die Netto-Einkommensgrenzen betragen für Alleinstehende 1.200 Euro, für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften 1.800 Euro und für jedes minderjährige Kind 390 Euro.
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